Hintergrundwissen - Politik mit System?
Die Bürgerinitiative Stauferland hat
einen offenen Brief an den
Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann
unterzeichnet.
Der Verein Mensch Natur hat an den
Baden - Württembergischen Minister-
präsident Winfried Kretschmann
einen offenen Brief verfasst zu den
dringenden Problemen der Energie-
wende, insbesondere dem geplanten
Ausbau der Windkraft. Dieser Brief
wird von 30 Bürgerinitiativen,
Vereinen und Verbänden unterstützt:
Offener Brief an MP Winfried
Kretschmann
ARTE Future zeigt den Film "Die
Wärmemacher"
Die Wärmenutzung hat den größten
Anteil am Energieverbrauch. Dass
Abwärme aus Industrieprozesse ein
großes Potential zur Deckung des
Strombedarfes haben kann, wird in
einem Beitrag von Arte-Future
deutlich, mit dem Titel
"Die Wärmemacher".
Der Film ist im ZDFplanet-e
anzuschauen: Link
Schreiben Sie eine E-Card an Ihre
Landtags- und
Bundestagsabgeordnete
Bitte senden Sie Ihren Kandidaten
im Wahlkreis (und nach Möglichkeit
auch weiteren) regelmäßig eine
andere der 18 vorbereiteten E-
Cards.
Wenn Sie neben der vorbereiteten
Botschaft noch eine persönliche
Nachricht hinzufügen möchten,
können Sie das tun, Das Formular
ist sehr einfach auszufüllen.
Die E-Cards finden Sie hier: Link
zur Auswahl
Eine Anleitung finden Sie hier: Link
zur Anleitung
Die Übersicht der Kandidaten der
jeweiligen Länder finden Sie hier:
Link zu den Kandidaten
"Wozu haben wir denn unsere Politiker?!"
...das frag´ Dich jeden Tag.
Aus "Eine Kampagne für die Demokratie" Landeszentrale für politische Bildung
•
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
•
Naturschutzgesetz
•
Privilegierung der erneuerbaren Energien im Bundesbaugesetz
•
Naturschutzverbände
•
Gemeinden
•
Energiewirte
•
Windatlas
•
Die Gebietsausweisung
•
Die Energiewende
⇒zurück zu Hintergrundwissen
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Das Erneuerbare Energiegesetz (EEG) sichert und garantiert eine Einspeisevergütung für
Energiewirte und Naturstromerzeuger. Zusätzlich wurde durch das Gesetz garantiert, dass der sog.
Öko-Strom vorrangig eingespeist werden muss. Dem EEG vorausgegangen ist eine Novellierung des
Stromgesetzes zur Ermöglichung von Einspeisungen in das Stromnetz.
Die somit sichere Vergütung, die ein Stromerzeuger bekommt, zahlen die Stromkunden. Sie ist von
verschiedenen Faktoren abhängig. So bekommt ein Betreiber eines Solarfeldes weit mehr Erlöse aus
seinem verkauften Strom, als er für den selbst genutzten Strom bezahlen muß. Dies ist jedem
Hausbesitzer bekannt, der eine Solaranlage sein Eigen nennt. Diese garantierten Gewinne machen die
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (eE) so interessant.
Weitere Boni, wie die im Januar 2012 eingeführte Marktprämie, unterstützen die Naturstromerzeuger,
siehe NDR-Berichte "Sinnloser Geldsegen: Staat beschenkt Windparkbetreiber" vom 10.04.2012 und
"Ökostrom: neue sinnlose Subventionen" vom 10. Mai 2012.
Für die garantierten Gewinne weniger Naturstromerzeuger zahlen alle Kunden und Stromnutzer. Dieses
Verhältnis wird kritisch, wenn die Menge des eingespeisten Stromes sich erhöht. Dann wird der zu
bezahlende Anteil für die restlichen Kunden entsprechend hoch. Dies ist aktuell an der Diskussion über
die Förderung von Solarstrom abzulesen. Zumal auch noch die zur Erzeugung des Stroms eingesetzten
Mittel durch die technische Entwicklung immer günstiger werden.
Die Einspeisevergütung war einst gedacht, um die Technologie der Stromerzeugung durch eE zu
entwickeln und den Erzeugern einen Anreiz zu bieten in neue Technologien zu investieren. Inzwischen
sind jedoch die Kosten für die Technik gesunken und die Produktion wird vom Ausland abgezogen,
oder aus Kostengründen dorthin verlagert. Die Systeme der Energieerzeugung sind bereits Stand der
Technik und die Effektivität wird sich in vertretbarem Umfang nicht mehr weit steigern lassen.
Diese Entwicklung ist auch in der Windbranche abzusehen. Die chinesischen Windenergieanlagen sind
bereits billiger als die in Europa hergestellten. Auch hier wird ein Umdenken in der Förderung
notwendig werden.
Dabei tritt ein Paradoxon auf: Fällt der Strompreis auf dem Markt, muss der Differenzbetrag zur
gesetzlich gesicherten Einspeisevergütung zugezahlt werden. Dieser Betrag wird zusätzlich von den
Stromkunden abverlangt. Das heißt im Klartext: Verbilligt sich der Strom aus erneuerbaren
Energiequellen, dann kann dies nicht an den Kunden weitergegeben werden, sondern im Gegenteil.
Durch die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung verteuert sich der Strom für die Verbraucher.
Die FAZ berichtet in einem Artikel vom 10.01.2013 mit dem Titel „Das deutsche Stromnetz läuft über“,
dass der Stromüberschuss aus Sonne und Wind dazu führt, dass dieser verschenkt wird oder sogar
noch gezahlt werden muss, um Abnehmer zu finden. Link zum Bericht. Die Verbraucher zahlen
letztendlich den Preis für die garantierte EEG-Vergütung.
Dass es beim EEG um Milliarden geht, die sich kaum jemand entgehen lassen will, wird in einem
Bericht der "Frankfurter Allgemeinen" vom 21.01.2012 deutlich, mit dem Titel "Erneuerbare-Energien-
Gesetz Das Milliardending".
Zitat: "Die Befürworter sprechen von einer Erfolgsgeschichte, die Gegner von Verschwendung
ohnegleichen."
Auch die Atomwirtschaft wurde mit Milliarden gefördert. Jedoch gibt es keinen Grund, diesen
Fehler in einem anderen Bereich zu wiederholen. Der Vergleich der Subventionierung zur
Kernenergie führt in eine Debatte, die zur Lösung der Probleme in der Praxis nicht weiterhilft.
Wohin Subventionspolitik führt, kann man in einem Artikel der „Welt“ vom 28.02.2013 unter dem Titel
„Die Energiewende ist unsere moderne Milchkuh“ nachlesen.
Zitat: „Die Subventions- und Quotenmaschinerie der EU brachte in der Landwirtschaft schon
Schein-Berufe wie den "Sofa-Melker" hervor. Mit dem Atomausstieg stolpern die Deutschen
nun in die gleiche Falle….
Wieder gibt es garantierte Abnahmepreise, wieder Überproduktion, denn der Wind weht und
die Sonne scheint oft, wenn gerade keine Energie gebraucht wird. Deutschland türmt
Windkraftberge wie einst Butterberge aufeinander. An die Stelle der Milchseen tritt die
Maiswüste. Wieder zerstören Landwirte, sie heißen jetzt Energiewirte, im Namen einer fiktiven
Rettungsidee großflächig die Landschaft.“
Der Kartellamtspräsident Andreas Mundt sieht beim EEG einen grundlegenden Reformbedarf, da es mit
Wettbewerb nichts zu tun hat, berichtet das Handelsblatt unter dem Titel "Ich sehe einen
Regulierungswust und keinen Markt" vom 24.07.2013.
Naturschutzgesetz
Das Bundesnaturschutzgesetz ist für die Gesetzgebung der Länder bindend. Auf dieser Grundlage
steht das Landesnaturschutzgesetz von Baden-Württemberg. Hier ist die Pflicht zur nachhaltigen
Sicherung von Naturräumen und Landschaften verankert. Durch die Problematik des Klimawandels hat
sich jedoch das Verhältnis von Umweltschutz und Naturschutz gewandelt. Inzwischen ist der Schutz
des Klimas gleichrangig im Gesetz verankert, wie der Schutz der Natur.
Hier setzt nun eine kausale Kette ein, die zu Konflikten mit dem Naturschutz und dem Umweltschutz,
resp. Klimaschutz führen. Die Betreiber von Windkraftanlagen behaupten, daß ihre Geräte den CO2
Ausstoß vermindern helfen. Deshalb dienen die Maschinen dem Klimawandel und somit dem
Umweltschutz und letztendlich dem Naturschutz, da die Klimaerwärmung zum Artensterben beiträgt.
Diese Kausalkette hat dazu geführt, dass die Unternehmungen zur Naturstromerzeugung per se als gut
und nachhaltig angesehen werden, ohne dass in irgend einer Weise nachgefragt wird, ob denn die
zugrunde liegende Gewinnerzielungsabsicht dies auch tatsächlich gewährleisten kann.
Privilegierung der erneuerbaren Energien (eE) im Bundesbaugesetz
Im Zuge der als höherwertig anzusehenden Gewinnerzielungsabsicht der Naturstromerzeuger wurde
das Baugesetz dahingehend geändert, dass die sonst restriktiv gehandhabte Praxis zur Vermeidung
von baulichem Wildwuchs im Aussenbereich aufgelockert wurde und die Erstellung von Anlagen zur
Stromerzeugung aus eE privilegiert wurde.
Bei einer Bauabsicht wird zwar auf weitere Kriterien im Aussenbereich hingewiesen. So müssen
bestimmte Umweltauflagen erfüllt werden. Doch gibt es weder Kriterien, wie diese Untersuchungen
durchzuführen sind, noch sind allgemein rechtsverbindliche Vorgaben und Erkenntnisse vorhanden, die
Schlussfolgerungen für die beobachteten Naturräume zulassen.
Selbst die Behörden als Entscheidungsträger für die Genehmigungen wissen meist nicht, welche
Kriterien an den Umweltschutz oder an das Landschaftsbild gestellt werden sollen. Zumal es auch
keine definierten Vorgaben zur Beurteilung eines Landschafts- oder eines Umweltgutachtens gibt.
In einem Rechtsstreit wird immer der Betreiber der Naturstromerzeugungsanlage im Vorteil sein, da er
sich darauf berufen kann, die gesetzlichen Vorgaben erfüllt zu haben. Die Wertung der Erkenntnisse
aus den vorgeschriebenen Gutachten ist nicht abgesichert, und kann somit nicht von einem Gericht
beurteilt werden.
Das Erneuerbare Energiegesetz bildet zudem die finanzielle Basis bei der Privilegierung von
Bauvorhaben für Anlagen der Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien.
Naturschutzverbände
Mit der Kausalkette Klimaschutz ist gleich Umweltschutz ist Naturschutz wurden Naturschutz-
organisationen wie NABU oder BUND überzeugt, sich für die Nutzung von Windstrom auszusprechen.
Organisationen, die sich dem Natur- und dem Umweltschutz verschrieben haben, sind nun in der Lage,
durch die gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten, selbst Naturstrom zu erzeugen. Dies fördert ein
unternehmerisches Handeln, und damit ist ein konsequentes Eintreten für den Naturschutz nicht mehr
gewährleistet. Wenn man sich in der Homepage von Greenpeace oder BUND umschaut, wird man
feststellen, dass diese Verbände Strom verkaufen, und auch selbst Anlagen zur Stromerzeugung
besitzen oder Anteile an ihnen haben.
Zu welchen Leistungen Greenpeace fähig ist, wird aus einem Bericht des SWR zum größten Windrad
in Baden-Württemberg deutlich: "Insgesamt werden im Windpark Tomerdingen auf der
Hochfläche der Schwäbischen Alb drei Windräder aufgestellt. Betreiber ist die Hamburger
Energie-Genossenschaft Greenpeace Energy. Die Tochterfirma der Umweltorganisation
Greenpeace investiert rund 14 Millionen Euro…" Leider ist der Bericht nicht mehr verfügbar.
Wie im Namen des Naturschutzes weitere Geschäfte gemacht werden können, zeigt ein Bericht der
„Berliner Zeitung“ vom 16.02.2013 mit dem Titel „Betreiber beklagen ‚Wegezoll für Windräder'“.
Dort wird beschrieben, wie Naturschutzverbände Geldzahlungen von den Betreibern erwirken.
Dass hierbei der NABU-Vorsitzende von Baden-Württemberg eine eindeutig parteipolitische Position
vertritt, wird aus dem Bericht der Stuttgarter Zeitung über den schleppenden Ausbau der Windenergie
vom 05.03.2013 mit dem Titel „Suche nach einem Sündenbock“ deutlich.
Zitat: „Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) warf der CDU ‚Heuchelei‘ vor: ‚Wir müssen
beim Thema Windkraft leider das aufarbeiten, was Schwarz-Gelb aus purer Ignoranz jahrelang
verbockt hat.‘ In die gleiche Kerbe schlug Nabu-Landeschef Andre Baumann: ‚Die rote Laterne
hängt noch am schwarzen Haken.‘“
Gemeinden
Im Zuge der demografischen Entwicklung und des Landschaftsverbrauchs wird es für Gemeinden
immer schwieriger, Gelder aus dem Verkauf von Grundstücken zu erwirtschaften. Hier ist die
Möglichkeit der Einspeisung von Naturstrom, auch für Gemeinden, ein willkommenes Standbein.
Durch die Erweiterung der Stromerzeugung auf die Naturräume ist auch hier ein Konfliktpotenzial zu
sehen. Die Aufgabe der Gemeinde, in der Verantwortung einer unteren Naturschutzbehörde, Natur und
Landschaft als Lebensräume nachhaltig zu sichern, kann damit nicht mehr dauerhaft garantiert werden.
Werden mit Hilfe der Gemeinden Bürgergesellschaften zur Stromerzeugung gegründet, dann ist der
Weg des Naturschutzes, des Denkmal- und Landschaftsschutzes vorgezeichnet.
Zu welchen Verhaltensweisen dies in der Schweiz geführt hat, zeigt 3sat in der Sendung "Schweizweit"
mit dem Beitrag "Wohin in Sachen Energie?" vom 1. Oktober 2011. Dort zahlen Windparkbetreiber
zukünftigen Anwohnern Beiträge in Millionenhöhe, um sie zu überzeugen. Leider ist der Beitrag nicht
mehr verfügbar.
Ein Beispiel in unserem Lande für die Missachtung von Gesetzen ist die Waldrodung im rheinland-
pfälzischen Soonwald: Soonwald-Rodung: Politik auf der Anklagebank und http://www.nabu-
rhein-hunsrueck.de/
Energiewirte
Die Möglichkeit für Landbesitzer, das Land zur Energieerzeugung zur Verfügung zu stellen, und damit
hohe Pachterlöse zu erwirtschaften, gefährdet unsere Naturräume in gleichem Maße, wie es jetzt
möglich ist, selbst Energiewirt zu werden, mit Anlagen, die im Aussenbereich privilegiert errichtet
werden können. Auch wird verstärkt für Unternehmensbeteiligungen an Planungsgesellschaften und für
Bürgerenergiegenossenschaften geworben.
Foto BI-Stauferland
Hier wird einer Entwicklung Vorschub geleistet, die einem sinnvollen und nachhaltigen Umgang mit
unsere Natur entgegensteht, zumal Steuerungs- und Kontrollmechanismen noch nicht vollständig
entwickelt sind. Naturschutz ist bei dieser Interessenlage kaum möglich. Dies gilt verstärkt bei einem
Zusammenschluss von Energiewirte zu Energieerzeugergemeinschaften. Siehe Artikel in der
Südwestpresse vom 31.03.2012: „Wind-Genossen machen ernst“
Welche Pachterlöse erwartet werden können beschreibt der Generalanzeiger aus Nordrhein-Westfalen
im Artikel vom 30.03.2012 "NRW erlaubt bis zu 200 m hohe Windräder im Wald".
Welchen Risiken Investoren und Anleger bei Windkraftfonds ausgesetzt sind zeigt sich an einem
Bericht in der Badischen Zeitung vom 10.08.2012 mit dem Titel “Windenergie: In der Branche sind
unseriöse Praktiken verbreitet“. Dort wird Reinhard Ernst vom Anlegerbeirat des Bundesverbandes
Windenergie zitiert: "Die ganze Branche ist verwurmt. Wer in Windparks investieren will, sollte
dies nicht bei den großen Projektierern und Betreibern wie Prokon, Umaag, Energiekontor
oder Plambeck tun."
Mit welchen Erträgen gerechnet werden kann, erfahren Sie unter der Rubrik "Hintergrundwissen-
Windenergie-Wirtschaftlichkeit".
Windatlas
Baden-Württemberg erlebt derzeit seinen dritten Windatlas innerhalb von 15 Jahren. Grundsätzlich
handelt es sich um hochgerechnete Windgeschwindigkeiten, korreliert mit wenigen Wetterstationen.
Kumuliert man die Daten an einem Standort – z. B. am Windpark Simmersfeld im Nordschwarzwald –
und nimmt Gutachten des Deutschen Wetterdienstes, sowie konkrete Windmessungen vor Ort hinzu,
klaffen die Werte weit auseinander. Eines haben aber alle Werte gemeinsam: Sie schätzen den Ertrag
der berechneten Windgeschwindigkeit viel zu hoch ein, wie das Ergebnis der Jahre 2004-2011 für
Baden-Württemberg zeigt. So läuft zum Beispiel der o.g. Windpark Simmersfeld seit seinem Bestehen
nur mit 58% der Prognose und mit zunehmenden Negativerträgen von jährlich ca. -1,3 Mio €[1].
Nach eigenen Auswertungen von 260 Windkraftanlagenjahren in Baden-Württemberg waren die
Prognosen der Standortgutachten 22% über dem realen Ertrag[2]. Diese Aussage wird bestätigt von
Werner Daldorf, Kaufmann und Steuerberater, Vorsitzender des Anlegerbeirates des BWE e. V..
In einer bundesweiten Auswertung von 88 Windparks lagen die realen Ergebnisse ebenfalls 20% unter
den Prognosen.
Ein Sondergutachten des „Sachverständigenrates für Umweltfragen“ (SRU) mit dem Titel: „Wege zur
100 % erneuerbaren Stromversorgung“ rechnet sogar für den Zeithorizont bis 2050 mit 2200 VLH in der
Bundesrepublik. Hier stehen die nackten Zahlen dagegen, wobei das Mittel der Jahre 2004-2009 bei
real 1574 VLh lag[3].
Die Landesregierung operiert bei ihren derzeitigen Planungen mit den unter „B. Einzelbegründung“ im
Referentenentwurf zum Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes genannten 7 TWh und den
geplanten 1200 Anlagen bis 2020 mit 1800 VLh für Baden-Württemberg. Auch hier liegt eine
Fehleinschätzung vor.
Windmessungen bei Messkirch bestätigen die überzogenen Werte. Dort wurde ein Windparkprojekt auf
Eis gelegt. Nachzulesen im Südkurier vom 19.09.2013: "Nach Informationen der EnBW liegt der
Windertrag um 35 Prozent unter der Prognose des Windatlasses... Die Kosten von 50.000 Euro
für die Windmessung blieben beim Verwaltungsverband." Link zum Artikel
Anmerkung der Bürgerinitiative Stauferland: Letztendlich zahlt der Steuerzahler.
Der Windatlas verärgert sogar die Investoren. Am 26. September 2013 berichtete die Badische Zeitung
über das Ergebnis von Windmessungen im Badische Zell. Dort wird im Artikel "Dem Windatlas geht
die Luft aus" der Windkraftexperte Josef Pesch vom Projektierer JuWi aus Mambach zitiert:
"Angesichts unserer konkreten Messergebnisse muss man sich fragen, ob der Windatlas
weiter als Planungsgrundlage für Windkraftprojekte verwendet werden kann".
Weiter wird berichtet: "Während der Windatlas für den Höhenrücken nördlich des Zeller Blauen
eine mittlere Windgeschwindigkeit (Windhöffigkeit) von rund 6,5 Meter pro Sekunde ausweist,
fielen die tatsächlichen Messungen bescheidener aus. Gemessen wurde mit zwei
verschiedenen Lidar-Messanlagen während vier Monaten, heraus kamen
Windgeschwindigkeiten von 4,95 Metern pro Sekunde auf einer Höhe von 100 Metern,
informierte Tobias Ludwig von JuWi. "Das entspricht einem Wert von 5,5 Metern auf einer
Höhe von 140 Meter", sagte er. Deutlich zu wenig, um ein Windparkprojekt erfolgreich
betreiben zu können, sagte Tobias Ludwig."
Dies könnte ein Fall für den Rechnungshof sein, wenn aus politischen Motiven mit falschen
Grundannahmen ein Apparat in Gang gesetzt wird, den der Steuerzahler finanzieren muss.
[1] Eigene Auswertung, Dipl. Ing. J. Waldmann, Schwabach
[2] Dr. Leinß, Oberforstrat a.D., Ostrach-Levertsweiler
[3] Deutsches Institut für Windenergie, Wilhelmshafen
Die Gebietsausweisung
Im November und Dezember 2011 wurde der Referentenentwurf der Änderung des
Landesplanungsgesetzes zusammen mit dem Entwurf des Windenergieerlasses den Träger
öffentlicher Belange (Behörden, Verbände, Gemeinden) vorgestellt. Diesen war eine Möglichkeit zur
Stellungnahme bis Februar und März 2012 eingeräumt.
Am 21. März 2012 ist die Änderung des Landesplanungsgesetzes im Landtag beraten worden.
Am 09. Mai 2012 wurde die endgültige Version der Änderung des Landesplanungsgesetzes zusammen
mit dem überarbeiteten Windenergieerlass verabschiedet. Der Windenergieerlass regelt die
Vorgehensweise bis zur Inkraftsetzung der Änderung und darüber hinaus. Er setzt alle Bestrebungen
des Natur- und Landschaftsschutzes außer Kraft und überantwortet sie der Privilegierung im
Baugesetz.
Der Windenergieerlass ist mit seinen Nebenbestimmungen, wie die „Hinweise für den
Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung
für Windenergieanlagen“, inzwischen zu einem Bürokratiemonster mutiert, das in der Praxis wohl
kaum mit der benötigten Sorgfalt umgesetzt werden wird. Es spricht für sich, wenn man zu seiner
Erklärung auf Flußdiagramme (Seite 22 und 23) zurückgreifen muss. Wer soll denn damit im Zweifel
nachvollziehen können, ob die Bestimmungen des Erlasses auch richtig angewendet worden sind?
Unserer Ansicht nach wird die Landesregierung von Baden-Württemberg durch den 51-
seitigen überarbeiteten Windenergieerlass ihrer Aufgabe zum Schutz und der Sicherung der
Bevölkerung und der Belange des öffentlichen Rechts vor einseitigen Marktinteressen nicht
mehr gerecht. Eine unterschiedliche Interessenlage wird nur noch mit aufwändigen Gutachten
vor Gericht entschieden werden können. Angesichts des Streitwertes von mehreren Millionen
bei Geltendmachung eines Planungsschadens ein aussichtsloses Unterfangen.
Ab dem 31. Dezember 2012 wird die bisherige Unterteilung in Vorranggebiete und Ausschlußgebiete
wegfallen. Die vom Regionalverband festgelegten Ausschlußgebiete werden aufgehoben und die
Steuerung der Windkraftnutzung den Gemeinden übertragen.
Wenn die Kommunen steuernd eingreifen wollen, müssen sie nun ihren Flächennutzungsplan
dahingehend ändern, dass sie Flächen für die Aufstellung von Windkraftanlagen benennen, obwohl
ihnen ein notwendiges Wissen über die Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Stromerzeugung aus
Windkraft fehlt, noch eine Vorstellung vorhanden ist, welche Auswirkungen Windparks und
Einzelanlagen auf das Wohnumfeld, die Natur und das Landschaftsbild haben.
Den Regionalverbänden fällt dabei die Aufgabe zu, die Rahmenbedingungen für die Nutzung von
Windkraft festzuschreiben. Sollte dies nicht bis zum 31. Dezember 2012 möglich sein, greift das
Bundesbaugesetz. Die Gemeinde muß sich bei der Bauabsicht eines Investors einem Bauleitverfahren
stellen, dessen Ausgang durch die Privilegierung der eE im Baugesetz, der Gleichstellung von
Klimaschutz und Naturschutz im Naturschutzgesetz und in der Rechtsvorgabe des Windenergie-
erlasses zu Gunsten des Investors vorgezeichnet ist.
Um eine gewisse Rechtssicherheit in den Planungen zur Ausweisung von Windkraftstandorte zu
erhalten, sind die Gemeinden gehalten, ihre Änderung des Flächennutzungsplanes dem
Regionalverband frühzeitig vorzulegen. Dieser stellt durch Suchläufe sicher, daß die Kriterien des
Naturschutz, des Landschaftsschutzes und der Abstände zu Bebauung und Infrastruktur für die
Erstellung von WKA eingehalten werden. Hierbei werden sogenannte harte Kriterien wie die
Abstandsregelung zur Wohnbebauung und zu Naturschutzgebiete angewendet. Hinzu kommen dann
die weichen Kriterien zur Abwägung im Bezug auf Landschaftsschutz und Tourismus.
Zusätzlich können die Gemeinden auch weitergehend Konzentrationsgebiete oder auch
Vorbehaltsgebiete für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan zuweisen. Hierbei ist jedoch die
Gemeinde in der Pflicht, die Einhaltung der Kriterien für Tabuzonen in eigens erstellten Gutachten zu
belegen. Da diese Aufwendungen bescheiden ausfallen, gegenüber den Kosten der Aufstellung und
des Betriebes einer WKA, bieten die Investoren in der Regel an, sie zu übernehmen.
Ob diese Rechtssicherheit allerdings garantiert werden kann, ist fraglich. Nach den Aussagen des
Rechtsanwalt Dr. Markus Edelbluth aus Freiburg bei einem Hearing der Architektenkammer Baden-
Württemberg zum Thema "Windkraft und Landschaft" ist die Rechtslage folgende: Die Kommunen sind
über den Windenergieerlass angehalten eine sogenannte Positivplanung zu führen. Das bedeutet, dass
ein Abwägen der Belange aufgrund des Landschaftsschutzes oder des Naturschutzes, die zu einem
Ausschluß der Bebauung von Windkraftanlagen führt, ohne eine städtebauliche Begründung nicht
möglich ist. Diese hat jedoch keine rechtliche Durchsetzungschance, da die Regelmechanismen zur
Abwägung weder in der Bewertung der Argumente, noch im Verfahren rechtssicher definiert sind. Für
den Anlagenbetreiber besteht ein Genehmigungsanspruch nach erfolgter Abarbeitung der notwendigen
Gutachten.
Zitat: "Die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch Windkraftanlagen spielt bei der
Konzentrationszonenplanung auf der Ebene der Abwägung eine Rolle, ohne dass dem
Landschaftsbild ein abstrakter Vorrang vor anderen Belangen zukommt."
Aus diesem Grund besteht auch für die außerhalb der in den Flächennutzungsplänen ausgewiesenen
Gebieten für Windkraftnutzung liegende Flächen kein Rechtsanspruch auf Ausschluss zum Bau von
WKA. Dies wurde uns auch von Gemeinden bestätigt. Auch der Sprecher des Umweltministeriums in
Baden-Württemberg gibt unserer Einschätzung recht, siehe Beitrag der Südwestpresse vom
12.04.2012 "Eine Fledermaus kann das verhindern". Man beachte die Kommentare.
Die bisher gesetzlich vorgegebenen Ausschlussgebiete werden mit der Änderung des
Landesplanungsgesetzes aufgehoben. Aufgrund der undefinierten Rechtslage in der Bewertung und
den Verfahren zur Bewertung der Gebiete kann ein Rechtsanspruch zum Bau einer WKA allein aus
dem Einhalten der Bauordnung und des Baugesetzes mit der Beibringung von Gutachten abgeleitet
werden. Hier Einspruch geltend zu machen ist fast unmöglich.
Was dies bedeuten kann, ist in einem Artikel im "Spiegel" beschrieben: "Bürger scheitern mit Klagen
gegen Windräder".
Wie schnell die Abwägungskriterien von den Betreibern juristisch ausgehebelt werden können, zeigt ein
Beispiel aus Lippe, NRW, mit dem Titel "Cichos gewinnt Klage gegen Kreis"
Die Steuerung der Gemeinden bleibt darauf beschränkt, die Gebiete zusammen zu fassen, um eine
Konzentration der Flächen zu erhalten. Es ist kaum durchsetzbar, Flächen abzulehnen. Ein Schutz vor
Bebauung mit WKA außerhalb der ausgewiesenen Flächen ist durch die herrschende Gesetzeslage
nicht gewährleistet. Rückstellungsmöglichkeiten und Veränderungssperren müssen begründet werden
und sind im Verfahren von Baumaßnahmen für WKA nicht rechtlich haltbar, auch Freihalte-
bebauungspläne greifen nicht. Siehe auch Manuskript "Planungsverfahren..." von Rechtsanwalt Dr.
Markus Edelbluth zum Hearing der Architektenkammer.
Bürgermeister Michael Lenz, von Lauterstein-Nenningen, betonte im Gemeinderat, dass für die
Ausweisung ungeeigneter Stellen für WKA gerichtlich nachvollziehbare Begründungen vorliegen
müssen (Mitteilungsblatt Lauterstein Nr. 07 vom 17. Februar 2012 „Aus dem Gemeinderat“). Auch führt
er aus, dass die landespolitischen Vorgaben den Ausbau der Windenergie höher bewerten als die
Belange des Naturschutzes, des Artenschutzes und des Landschaftsschutzes.
Die Gelder, die nun im Vorfeld der Flächennutzungsplanänderung für die Planungsgutachten
ausgegeben werden, müssen von den Gemeinden übernommen werden. Da im ordentlichen
Bauverfahren die Gutachten vom Bauherren gestellt werden, kann das jetzige Verfahren somit als
Geschenk an die Anlagenbetreiber gesehen werden.
Voraussichtlich von September bis November 2012 will die Region Stuttgart die Ergebnisse ihrer
Gebietsausweisung veröffentlichen. Die Öffentlichkeit hat in dieser Zeit die Möglichkeit, eine
Stellungnahme zu den Planungen abzugeben. Hierbei zählen Sachargumente, wie Nutzung der
Gebiete für naturnahe Landwirtschaft, Belange des Vogelzuges, der Habitatsicherung von wildlebenden
Tierarten, des Landschaftsschutzes und Belange zur Nutzung für Tourismus.
Es ist wichtig, dass alle Belange, die zu einer Störung in den festgelegten Gebieten durch
Windkraftanlagen führen kann, dem Regionalverband Stuttgart gemeldet werden. Hier setzt auch
unsere Stellungnahme ein.
Auf die oben genannten harten Kriterien der Abstandsregelungen kann nur Einfluss genommen werden,
wenn es grundlegend neue Erkenntnisse in der bestehenden Bewertung eines Gebietes gibt, wie zum
Beispiel ein nicht eingetragener Grünzug, nicht bekannte Habitate von geschützten Tierarten, die
geplante Erweiterung eines Wohn- oder Naturschutzgebietes, oder auch die geplante Nutzung der
Landwirtschaftlichen Flächen für einen naturnahen Anbau, der auf die Habitatsicherung von
bestimmten Vogelarten angewiesen ist.
Auf die Abwägung und Bewertung der weichen Kriterien des Landschaftsschutzes und des Tourismus
ist ein großräumiger Einfluss mit entsprechendem Nachdruck einer Vielzahl von Menschen durchaus
möglich. Dies wollen wir mit unserer Stellungnahme erreichen.
Konkrete Hinweise zu bestimmten, zur Ausweisung vorgesehenen Gebieten, sollten jedoch von Ihnen
persönlich an Ihren Regionalverband gemeldet werden. Für das Gebiet der Voralb sind dies z. B. die
Regionalverbände Neckar-Alb, Ostwürttemberg und Stuttgart.
Regionalverband Stuttgart
Kronenstraße 25
70174 Stuttgart
Mail: info@region-stuttgart.org
Internet: http://www.region-stuttgart.org/
In unserem Gästebuch haben Sie zudem die Möglichkeit, Ihre Beobachtungen und Erkenntnisse über
die geplanten Gebiete für Windkraftnutzung mitzuteilen. Entsprechende Meinungen und Hinweise
werden unserer Stellungnahme beigefügt. Bitte schauen Sie auch in das Internetportal Ihrer Region zur
Teilfortschreibung „Windkraft“ des Regionalplans. Dort finden Sie Informationen zur
Gebietsausweisung.
Wie die Teilfortschreibung zur Nutzung der Windenergie im Regionalverband Stuttgart durchgeführt
wird, können Sie dem Sachstandsbericht der Region Stuttgart vom 25.04.2012 entnehmen. So wird
zum Beispiel in der Karte für die Planung des Regionalverbandes Stuttgart deutlich, dass die
Freihaltebereiche um die Landmarken, wie Hohenstaufen oder Ramsberg bei Donzdorf, Fuchseck oder
Wasserberg 500 m bis 1 km im Radius betragen. Auch dass viele potentielle Vorranggebiete in Zonen
von Landschaftsschutzgebieten oder Vogelschutzgebieten liegen.
Im Kriterienkatalog ist nachzulesen, dass Ausschlusskriterien mit dem Hinweis auf den
Windenergieerlass differenziert zu sehen sind, und die sog. Abwägungskriterien nicht automatisch
zum Ausschluss für WKA führen.
Die Region Stuttgart hat am 25.07.12 die Planungsvorlage beschlossen und den Weg
freigemacht für die Aufstellung von 500 Windräder.
In der Sitzungsvorlage der Regionalversammlung v. 25.07.12 ist zu lesen:
"Die Öffentlichkeit erhält ebenfalls Gelegenheit, sich zum Planentwurf und zum Umweltbericht
zu äußern. Nach den geltenden Bestimmungen ist hierzu der Planentwurf nach öffentlicher
Bekanntmachung in den Landratsämtern, dem Rathaus der Landeshauptstadt Stuttgart sowie
der Geschäftsstelle des Verbands Region Stuttgart öffentlich auszulegen. Zudem wird der
Planentwurf mit ergänzenden Informationen im Internet abrufbar sein. Darüber hinaus wird in
einzelnen Teilräumen der Region der Planentwurf sowie die zugrundeliegende Auswahl-
methodik im Rahmen von Informationsveranstaltungen vorgestellt."
Die öffentliche Beteiligung der Region Stuttgart ist abgelaufen!
Unter folgendem Link finden Sie die die Gebietskarten mit den Bewertungen:
http://www.region-stuttgart.org/wind
Dort finden sie die Übersichtskarten, der Umweltbericht und die Einzelgebietskarten zum herunterladen.
Die "Karte 12" z.B. zeigt die Vorranggebiete im Schurwald und im Welzheimer Wald, die "Karte 13"
Wäschenbeuren bis zum Falkenberg und Lützelalb.
Erst nach erfolgter Prüfung der Argumente der Öffentlichkeit wird die Gebietsplanung des
Regionalverbandes rechtlich in einer Satzung festgeschrieben. Eine Auswirkung auf die Privilegierung
von WKA im Baugesetz hat dies jedoch nicht.
Die Bürgerinitiative Stauferland hat für den Kreis Göppingen versucht, eine Gebietskarte
zusammenzustellen. Aus den Informationen der örtlichen Presse und der Plankarte des
Regionalverbandes Stuttgart geht hervor, dass der Schwerpunkt der Ausweisung für Windkraftgebiete
auf der Schwäbischen Alb, in den vorgelagerten Bergrücken und im Schurwald liegt. Auch wird deutlich,
wie klein die Freihaltegebiete für bedeutende Landschaftszüge gestaltet sind. zur Karte.
Hier ist unserer Ansicht nach ein deutlicher Nachbesserungsbedarf zugunsten des
Landschaftsschutzes und des Naturschutzes notwendig. Dies kann aber nur mit Nachdruck
durch eine aufgeklärte Bevölkerung durchgesetzt werden.
Deshalb fordern wir von der Region Stuttgart:
• Keine Windkraftanlagen in ausgewiesenen Grünzügen der Region.
• Rechtliche Absicherung gegen den Verbau durch Windkraftanlagen.
• Die Einrichtung einer Schutzzone im Voralbgebiet und am Albtrauf.
Zudem fordern wir von der Landesregierung, besonders vom Umweltministerium, die
Sicherungspflicht im Sinne des §1 Landesnaturschutzgesetzes wahrzunehmen und die
Änderung des Landesplanungsgesetzes zur Aufhebung der Ausschlussgebiete
zurückzunehmen.
Unsere Unterschriftenaktion wurde mit der Stellungnahme und den Forderungen der Bürgerinitiative an
die Ministerien für Umwelt und Wirtschaft in Baden-Württemberg geschickt. Ebenso wurde das
Bundesamt für Naturschutz (BfN), die Europäische Kommission und der Europarat um Unterstützung
unserer Forderungen gebeten, da unserer Ansicht nach durch die flächendeckende Ausweisung von
Windindustriegebieten EU-Richtlinien missachtet werden.
Die Energiewende
Wie komplex die jetzt beschrittene Energiewende ist, wird in einer Serie der Stuttgarter Zeitung
deutlich. Interessant sind die Artikel "Der Wind bringt Investoren ins Rotieren" und "Die großen
Brocken kommen erst noch". Hier der Link zur kompletten Serie: StZ-Serie: Von der Katastrophe
zur energiepolitischen Wende
Wie verfahren die technisch-wirtschaftliche Seite der Energiewende, wie sie heute gestaltet wird, ist,
zeigt ein Artikel der Südwestpresse vom 29. März 2012 mit dem Titel "Speicher-Projekt wankt".
Zitat: „Das Grundproblem: Stromspeicher sind für die Energiewende zwar dringend nötig -
doch für gespeicherten Strom gibt es keinen Preis-Bonus.“ Link zum Artikel
Welchen Aufwand die technischen Umsetzung der Energiewende bedeutet, kann man am Beispiel der
Errichtung von Übertragungsstationen für den Stromaustausch in einem Bericht der FAZ vom
27.01.2013 nachlesen mit dem Titel "Die hässliche Seite der Energiewende".
Zu welchen Entwicklungen die Energiewende führt und welche Folgen dies haben kann, wird aus
Berichten der Presse deutlich:
T-Online beschreibt die Auswirkungen der Energiewende bei den Stromerzeugern im Artikel
"Großbaustelle Energiewende: Hier stehen die Kraftwerksruinen" vom 25.07.2013. Dass es beim
Bau der Infrastruktur, wie Stromtrassen, HGÜ-Konverter und Speicher Widerstand aus der Bevölkerung
kommt, berichtet die FAZ vom 12.07.2013, mit dem Titel "Bürger wollen keine Stromtrassen vor
dem Fenster".
Vom Protest gegen einen Gleichstromübertragungskonverter hat der WDR am 25.04.2013 berichtet
unter dem Titel: "Osterath und das 'Schutzgut Mensch'". Der SWR fasst am 27.03.2013 zusammen:
"Kurzschluss - Energiewende ohne Saft".
Welches Risiko die Gemeinden eingehen, die regionale Stromnetze kaufen, in der Hoffnung, davon
profitieren zu können, beschreibt ein Bericht der FAZ mit dem Titel "Strom aus Freilandhaltung" vom
11.07.2013.
Thomas Wels von der westfälischen Mediengruppe "Der Westen" mag Recht behalten mit seinem
Kommentar "Die Energiewende frisst ihre Kinder"
Welche Verflechtungen sich dabei mit der Politik und der Wirtschaft am Beispiel der Windenergie
ergeben, zeigt ein Presseartikel über die Planungen der Windreich AG, dessen stellvertretender
Vorstandsvorsitzende der Wirtschaftsminister der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung in
Baden-Württemberg, Dr. Walter Döring, ist. Im November 2010, Döring war bereits stellvertretender
Vorstandsvorsitzender der Windreich AG, wurde mit Hilfe des Wirtschaftsministeriums und des
Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, die damalige Ausschlussregelung für den Bau für
Windkraftanlagen aufgeweicht durch das "Sieben Punkte Programm" der "Anforderungen an den
Ausbau der Windenergie" (Az.: WM-5-2400.20/84). Das Sieben Punkte Programm ist im
Umweltministerium nicht mehr verfügbar, deshalb der Verweis auf die Industrieregion Mittelfranken, ab
S. 3.
Dörings Einfluß in der wirtschaftlichen und politischen Führungsebene ist bis heute ungebrochen. Dies
zeigt eine Recherche im Archiv der Pressemitteilungen der Windreich AG. Exemplarisch soll hier auf
einige Veröffentlichungen hingewiesen werden:
29.06.2010:
"Der ehemalige Wirtschaftsminister Dr. Walter Döring und der amtierende Wirtschaftsminister
Ernst Pfister zogen am Windbranchentag an einem Strang."
11.11.2010:
"Vorstand der Windreich AG jetzt komplett" mit dem Hinweis "Dr. Walter Döring hat mit Wirkung
zum 1. Oktober 2010 die Position des stellvertretenden Vorstandvorsitzenden und die
Verantwortung für die Bereiche Strategie, Unternehmenspolitik und Kommunikation
übernommen."
30.09.2011:
"Windreich-Vize Dr. Döring in den Senat der Wirtschaft berufen."
Weitere Vertreter von Unternehmen haben ihren Sitz im Senat, wie eine Pressemitteilungen der Wilken-
Unternehmensgruppe zeigt:
24.10.2011:
Hier heißt es: "Peter Heinz, Geschäftsführer der Wilken Neutrasoft GmbH, ist in den Senat der
Wirtschaft berufen worden....
‘Ich freue mich besonders über diese Berufung. Denn auf diesem Wege haben auch die
Interessen unserer Kunden Sitz und Stimme in diesem Gremium bekommen. Beispielsweise
wenn es darum geht, Einfluss auf die weitere Ausgestaltung von Regulierung und
Energiewende zu nehmen’, fasst Peter Heinz seine Erwartungen an die Senatstätigkeit
zusammen."
Möge jeder sein eigenes Urteil bilden, ob die wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder des Senates
der Wirtschaft eine „ökohumane Marktwirtschaft“ darstellen und wie die Beratung von
Entscheidungsträgern in Politik und Administration aussehen wird.
Siehe auch Wikipedia: Wirtschaft und Marktwirtschaft
Wer die Beziehungen zwischen Lehre, Wirtschaft und Politik am Beispiel der Windenergie selbst
recherchieren will, kann sich auf der Internetplattform der Windreich AG informieren:
16.07.2010:
"Die Windreich AG, Wolfschlugen, trägt die Stiftungsprofessur „Windenergie“ an der
Universität Stuttgart zu 50 Prozent."
01.10.2010:
"Fraunhofer Präsident Prof. Dr.-Ing. Hans-Jörg Bullinger löst den ehemaligen Wirtschafts-
minister Dr. Walter Döring als Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Windreich AG ab."
Wie es denjenigen ergehen kann, die die Energiewende am Beispiel des Ausbaus der
Windenergienutzung erleben müssen, zeigt eindrucksvoll die Situationsbeschreibung auf der Plattform
der Bürgerinitiative "Windwahn".
Welcher Problematik sich die Anwohner von Windparks zu stellen haben, zeigt 3sat an zwei Beiträgen
vom 8.11.2011 mit dem Titel "Wupp-Wupp-Wupp" bei Tag und bei Nacht: Link zu 3sat
Zu welchen Verschiebungen es durch die Energiewende im bisherigen Wertesystem kommt beschreibt
„Die Welt“ ausführlich in dem Artikel „Vogelfrei“ vom 05.03.2013.
Zitat: „Heute kann im Namen des Klimaschutzes die Durchindustrialisierung der Landschaft
gar nicht radikal und voluminös genug ablaufen, können die Grundsätze von sanfter Technik,
Umweltverträglichkeit, Folgeabschätzung gar nicht schnell genug über Bord geworfen werden.
Und nachdem man in den südlichen Flächenländern Bayern und Baden-Württemberg lange
Jahre vorsichtig war mit dem Zubau von Windparks, steht dort jetzt der Durchmarsch an....
Die Politik kann es sich leisten. Denn die großen Lobbyorganisationen für Pflanze und Tier,
die in einem solchen Fall vor wenigen Jahren noch gut vernetzt landesweit Alarm geschlagen
hätten, sind nicht nur still geworden. Sie verbreiten selbst die neue Sichtweise und den neuen
Ton im Land, mit Verve.“
Wer die Kosten der Energiewende letztendlich zu tragen hat beschreibt ein Bericht im "Spiegel" vom 7.
April 2012 mit dem Titel "VEB Energiewende"
Dass es aus der Kostenfalle kein Entrinnen gibt, sagt auch das Nachrichtenmagazin “Die Welt“ in
einem Artikel vom 14. Okt. 2012 mit dem Titel „So rechnet die Ökobranche die Energiewende schön“.
Zitat: „So müssen etwa die Kommunen wegen der höheren EEG-Umlage entsprechend mehr
für Straßenbeleuchtung zahlen und der Bäcker um die Ecke mehr für den Betrieb seines
Ofens: Sie alle holen sich ihre gestiegenen Kosten beim Bürger in Form höherer Preise
wieder.“
Der Umbau zur Energiewende ist gleichermaßen eine wirtschaftlich-technologische wie auch
eine gesellschaftliche Aufgabe, die es zu stemmen gilt. Wie bei der Nutzung der fossilen
Energie stehen wir auch hierbei in der Verantwortung gegenüber der gesamten Schöpfung,
den Naturräumen und der Biosphäre Erde. Deshalb sollte mit Umsicht, Rücksicht und
Weitsicht geplant werden.
Siehe auch Alternativen.
England hat inzwischen erkannt, daß man die Energiewende mit Rücksicht gestalten muß und will die
Planungen zur Erweiterung der On-Shore Windenergiegebiete stoppen, wie ein Bericht der Global
Warming Policy Foundation mit dem Titel "uk energy minister vows: no more wind farms on land"
zeigt. Die Website der Global Warming Policy Foundation wird zur Zeit neu gestaltet, deshalb ist dieser
Bericht nicht mehr abrufbar.
Die größte Nachrichtenorganisation der Niederlande, die NOS-Nieuws berichtet, dass ein weiterer
Ausbau der Windkraft in der Provinz Noord-Holland jetzt eingestellt wird. Eine niederländische Studie
hat anhand der Daten des Nationalen Büros für Statistik (National Bureau for Statistics) gezeigt, dass
selbst dort die reale Brennstoff- und somit CO2-Einsparung durch Windkraftanlagen nur 1,6% der
Nennleistung beträgt.
Zitat: „The net total of fuel saving electricity provided by our windturbines therefore is 6,17 –
4,6 = 1,57 MW on average over the year. That is ~ 1,6% of the installed capacity. It makes wind
developments a Mega money pit with virtually no merit in terms of the intended goal of CO2
emission reduction or fossil fuel saving."
Link zum Artikel: http://nos.nl/artikel/414818-noordholland-verbiedt-windmolens.html
Link zur Studie: http://www.clepair.net/statlineanalyse201208.html
Zum deutschen Nachrichtenblog: http://www.science-skeptical.de/blog/nord-holland-verbietet-
weiteren-ausbau-der-windkraft/008382/
DIE BÜRGERINITIATIVE
STAUFERLAND WAR DABEI
Wir waren ab 10:00 Uhr auf dem
Schillerplatz in Göppingen zu finden.
Dort hatten wir mit dem Verein
Mensch Natur einen Infostand
aufgebaut.
Weitere Info hier.
+
+
+