Hintergrundwissen - Politik mit System?
Für den Erhalt unserer Naturräume
Die Bürgerinitiative Stauferland hat einen offenen Brief an den Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann unterzeichnet. Der Verein Mensch Natur hat an den Baden - Württembergischen Minister-  präsident Winfried Kretschmann einen offenen Brief verfasst zu den dringenden Problemen der Energie-  wende, insbesondere dem geplanten Ausbau der Windkraft. Dieser Brief wird von 30 Bürgerinitiativen, Vereinen und Verbänden unterstützt: Offener Brief an MP Winfried Kretschmann
ARTE Future zeigt den Film "Die Wärmemacher" Die Wärmenutzung hat den größten Anteil am Energieverbrauch. Dass Abwärme aus Industrieprozesse ein großes Potential zur Deckung des Strombedarfes haben kann, wird in einem Beitrag von Arte-Future deutlich, mit dem Titel "Die Wärmemacher". Der Film ist im ZDFplanet-e anzuschauen: Link
Schreiben Sie eine E-Card an Ihre Landtags- und Bundestagsabgeordnete Bitte senden Sie Ihren Kandidaten im Wahlkreis (und nach Möglichkeit auch weiteren) regelmäßig eine andere der 18 vorbereiteten E- Cards. Wenn Sie neben der vorbereiteten Botschaft noch eine persönliche Nachricht hinzufügen möchten, können Sie das tun, Das Formular ist sehr einfach auszufüllen. Die E-Cards finden Sie hier: Link zur Auswahl Eine Anleitung finden Sie hier: Link zur Anleitung Die Übersicht der Kandidaten der jeweiligen Länder finden Sie hier: Link zu den Kandidaten
"Wozu haben wir denn unsere Politiker?!" ...das frag´ Dich jeden Tag. Aus "Eine Kampagne für die Demokratie" Landeszentrale für politische Bildung   Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)  Naturschutzgesetz  Privilegierung der erneuerbaren Energien im Bundesbaugesetz  Naturschutzverbände  Gemeinden  Energiewirte  Windatlas  Die Gebietsausweisung  Die Energiewende zurück zu Hintergrundwissen    Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)  Das Erneuerbare Energiegesetz (EEG) sichert und garantiert eine Einspeisevergütung für  Energiewirte und Naturstromerzeuger. Zusätzlich wurde durch das Gesetz garantiert, dass der sog.  Öko-Strom vorrangig eingespeist werden muss. Dem EEG vorausgegangen ist eine Novellierung des  Stromgesetzes zur Ermöglichung von Einspeisungen in das Stromnetz.     Die somit sichere Vergütung, die ein Stromerzeuger bekommt, zahlen die Stromkunden. Sie ist von  verschiedenen Faktoren abhängig. So bekommt ein Betreiber eines Solarfeldes weit mehr Erlöse aus  seinem verkauften Strom, als er für den selbst genutzten Strom bezahlen muß. Dies ist jedem  Hausbesitzer bekannt, der eine Solaranlage sein Eigen nennt. Diese garantierten Gewinne machen die  Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (eE) so interessant.    Weitere Boni, wie die im Januar 2012 eingeführte Marktprämie, unterstützen die Naturstromerzeuger,  siehe NDR-Berichte "Sinnloser Geldsegen: Staat beschenkt Windparkbetreiber" vom 10.04.2012 und  "Ökostrom: neue sinnlose Subventionen" vom 10. Mai 2012.    Für die garantierten Gewinne weniger Naturstromerzeuger zahlen alle Kunden und Stromnutzer. Dieses  Verhältnis wird kritisch, wenn die Menge des eingespeisten Stromes sich erhöht. Dann wird der zu  bezahlende Anteil für die restlichen Kunden entsprechend hoch. Dies ist aktuell an der Diskussion über  die Förderung von Solarstrom abzulesen. Zumal auch noch die zur Erzeugung des Stroms eingesetzten  Mittel durch die technische Entwicklung immer günstiger werden.    Die Einspeisevergütung war einst gedacht, um die Technologie der Stromerzeugung durch eE zu  entwickeln und den Erzeugern einen Anreiz zu bieten in neue Technologien zu investieren. Inzwischen  sind jedoch die Kosten für die Technik gesunken und die Produktion wird vom Ausland abgezogen,  oder aus Kostengründen dorthin verlagert. Die Systeme der Energieerzeugung sind bereits Stand der  Technik und die Effektivität wird sich in vertretbarem Umfang nicht mehr weit steigern lassen.    Diese Entwicklung ist auch in der Windbranche abzusehen. Die chinesischen Windenergieanlagen sind  bereits billiger als die in Europa hergestellten. Auch hier wird ein Umdenken in der Förderung  notwendig werden.     Dabei tritt ein Paradoxon auf: Fällt der Strompreis auf dem Markt, muss der Differenzbetrag zur  gesetzlich gesicherten Einspeisevergütung zugezahlt werden. Dieser Betrag wird zusätzlich von den  Stromkunden abverlangt. Das heißt im Klartext: Verbilligt sich der Strom aus erneuerbaren  Energiequellen, dann kann dies nicht an den Kunden weitergegeben werden, sondern im Gegenteil.  Durch die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung verteuert sich der Strom für die Verbraucher.      Die FAZ berichtet in einem Artikel vom 10.01.2013 mit dem Titel „Das deutsche Stromnetz läuft über“,  dass der Stromüberschuss aus Sonne und Wind dazu führt, dass dieser verschenkt wird oder sogar  noch gezahlt werden muss, um Abnehmer zu finden. Link zum Bericht. Die Verbraucher zahlen  letztendlich den Preis für die garantierte EEG-Vergütung.    Dass es beim EEG um Milliarden geht, die sich kaum jemand entgehen lassen will, wird in einem  Bericht der "Frankfurter Allgemeinen" vom 21.01.2012 deutlich, mit dem Titel "Erneuerbare-Energien-   Gesetz Das Milliardending". Zitat: "Die Befürworter sprechen von einer Erfolgsgeschichte, die Gegner von Verschwendung  ohnegleichen."    Auch die Atomwirtschaft wurde mit Milliarden gefördert. Jedoch gibt es keinen Grund, diesen  Fehler in einem anderen Bereich zu wiederholen. Der Vergleich der Subventionierung zur  Kernenergie führt in eine Debatte, die zur Lösung der Probleme in der Praxis nicht weiterhilft.   Wohin Subventionspolitik führt, kann man in einem Artikel der „Welt“ vom 28.02.2013 unter dem Titel  Die Energiewende ist unsere moderne Milchkuh“ nachlesen.  Zitat: „Die Subventions- und Quotenmaschinerie der EU brachte in der Landwirtschaft schon  Schein-Berufe wie den "Sofa-Melker" hervor. Mit dem Atomausstieg stolpern die Deutschen  nun in die gleiche Falle….  Wieder gibt es garantierte Abnahmepreise, wieder Überproduktion, denn der Wind weht und  die Sonne scheint oft, wenn gerade keine Energie gebraucht wird. Deutschland türmt  Windkraftberge wie einst Butterberge aufeinander. An die Stelle der Milchseen tritt die  Maiswüste. Wieder zerstören Landwirte, sie heißen jetzt Energiewirte, im Namen einer fiktiven  Rettungsidee großflächig die Landschaft.“    Der Kartellamtspräsident Andreas Mundt sieht beim EEG einen grundlegenden Reformbedarf, da es mit  Wettbewerb nichts zu tun hat, berichtet das Handelsblatt unter dem Titel "Ich sehe einen  Regulierungswust und keinen Markt" vom 24.07.2013.  Naturschutzgesetz  Das Bundesnaturschutzgesetz ist für die Gesetzgebung der Länder bindend. Auf dieser Grundlage  steht das Landesnaturschutzgesetz von Baden-Württemberg. Hier ist die Pflicht zur nachhaltigen  Sicherung von Naturräumen und Landschaften verankert. Durch die Problematik des Klimawandels hat  sich jedoch das Verhältnis von Umweltschutz und Naturschutz gewandelt. Inzwischen ist der Schutz  des Klimas gleichrangig im Gesetz verankert, wie der Schutz der Natur.    Hier setzt nun eine kausale Kette ein, die zu Konflikten mit dem Naturschutz und dem Umweltschutz,  resp. Klimaschutz führen. Die Betreiber von Windkraftanlagen behaupten, daß ihre Geräte den CO2   Ausstoß vermindern helfen. Deshalb dienen die Maschinen dem Klimawandel und somit dem  Umweltschutz und letztendlich dem Naturschutz, da die Klimaerwärmung zum Artensterben beiträgt.     Diese Kausalkette hat dazu geführt, dass die Unternehmungen zur Naturstromerzeugung per se als gut  und nachhaltig angesehen werden, ohne dass in irgend einer Weise nachgefragt wird, ob denn die  zugrunde liegende Gewinnerzielungsabsicht dies auch tatsächlich gewährleisten kann.  Privilegierung der erneuerbaren Energien (eE) im Bundesbaugesetz  Im Zuge der als höherwertig anzusehenden Gewinnerzielungsabsicht der Naturstromerzeuger wurde  das Baugesetz dahingehend geändert, dass die sonst restriktiv gehandhabte Praxis zur Vermeidung  von baulichem Wildwuchs im Aussenbereich aufgelockert wurde und die Erstellung von Anlagen zur  Stromerzeugung aus eE privilegiert wurde.     Bei einer Bauabsicht wird zwar auf weitere Kriterien im Aussenbereich hingewiesen. So müssen  bestimmte Umweltauflagen erfüllt werden. Doch gibt es weder Kriterien, wie diese Untersuchungen  durchzuführen sind, noch sind allgemein rechtsverbindliche Vorgaben und Erkenntnisse vorhanden, die  Schlussfolgerungen für die beobachteten Naturräume zulassen.    Selbst die Behörden als Entscheidungsträger für die Genehmigungen wissen meist nicht, welche  Kriterien an den Umweltschutz oder an das Landschaftsbild gestellt werden sollen. Zumal es auch  keine definierten Vorgaben zur Beurteilung eines Landschafts- oder eines Umweltgutachtens gibt.    In einem Rechtsstreit wird immer der Betreiber der Naturstromerzeugungsanlage im Vorteil sein, da er  sich darauf berufen kann, die gesetzlichen Vorgaben erfüllt zu haben. Die Wertung der Erkenntnisse  aus den vorgeschriebenen Gutachten ist nicht abgesichert, und kann somit nicht von einem Gericht  beurteilt werden.     Das Erneuerbare Energiegesetz bildet zudem die finanzielle Basis bei der Privilegierung von  Bauvorhaben für Anlagen der Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien.   Naturschutzverbände  Mit der Kausalkette Klimaschutz ist gleich Umweltschutz ist Naturschutz wurden Naturschutz-    organisationen wie NABU oder BUND überzeugt, sich für die Nutzung von Windstrom auszusprechen.    Organisationen, die sich dem Natur- und dem Umweltschutz verschrieben haben, sind nun in der Lage,  durch die gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten, selbst Naturstrom zu erzeugen. Dies fördert ein  unternehmerisches Handeln, und damit ist ein konsequentes Eintreten für den Naturschutz nicht mehr  gewährleistet. Wenn man sich in der Homepage von Greenpeace oder BUND umschaut, wird man  feststellen, dass diese Verbände Strom verkaufen, und auch selbst Anlagen zur Stromerzeugung  besitzen oder Anteile an ihnen haben.  Zu welchen Leistungen Greenpeace fähig ist, wird aus einem Bericht des SWR zum größten Windrad  in Baden-Württemberg deutlich: "Insgesamt werden im Windpark Tomerdingen auf der  Hochfläche der Schwäbischen Alb drei Windräder aufgestellt. Betreiber ist die Hamburger  Energie-Genossenschaft Greenpeace Energy. Die Tochterfirma der Umweltorganisation  Greenpeace investiert rund 14 Millionen Euro…" Leider ist der Bericht nicht mehr verfügbar.    Wie im Namen des Naturschutzes weitere Geschäfte gemacht werden können, zeigt ein Bericht der  „Berliner Zeitung“ vom 16.02.2013 mit dem Titel „Betreiber beklagen ‚Wegezoll für Windräder'“.  Dort wird beschrieben, wie Naturschutzverbände Geldzahlungen von den Betreibern erwirken.    Dass hierbei der NABU-Vorsitzende von Baden-Württemberg eine eindeutig parteipolitische Position  vertritt, wird aus dem Bericht der Stuttgarter Zeitung über den schleppenden Ausbau der Windenergie  vom 05.03.2013 mit dem Titel „Suche nach einem Sündenbock“ deutlich.  Zitat: „Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) warf der CDU ‚Heuchelei‘ vor: ‚Wir müssen  beim Thema Windkraft leider das aufarbeiten, was Schwarz-Gelb aus purer Ignoranz jahrelang  verbockt hat.‘ In die gleiche Kerbe schlug Nabu-Landeschef Andre Baumann: ‚Die rote Laterne  hängt noch am schwarzen Haken.‘“    Gemeinden  Im Zuge der demografischen Entwicklung und des Landschaftsverbrauchs wird es für Gemeinden  immer schwieriger, Gelder aus dem Verkauf von Grundstücken zu erwirtschaften. Hier ist die  Möglichkeit der Einspeisung von Naturstrom, auch für Gemeinden, ein willkommenes Standbein.     Durch die Erweiterung der Stromerzeugung auf die Naturräume ist auch hier ein Konfliktpotenzial zu  sehen. Die Aufgabe der Gemeinde, in der Verantwortung einer unteren Naturschutzbehörde, Natur und  Landschaft als Lebensräume nachhaltig zu sichern, kann damit nicht mehr dauerhaft garantiert werden.  Werden mit Hilfe der Gemeinden Bürgergesellschaften zur Stromerzeugung gegründet, dann ist der  Weg des Naturschutzes, des Denkmal- und Landschaftsschutzes vorgezeichnet.    Zu welchen Verhaltensweisen dies in der Schweiz geführt hat, zeigt 3sat in der Sendung "Schweizweit"  mit dem Beitrag "Wohin in Sachen Energie?" vom 1. Oktober 2011. Dort zahlen Windparkbetreiber  zukünftigen Anwohnern Beiträge in Millionenhöhe, um sie zu überzeugen. Leider ist der Beitrag nicht  mehr verfügbar.    Ein Beispiel in unserem Lande für die Missachtung von Gesetzen ist die Waldrodung im rheinland-   pfälzischen Soonwald: Soonwald-Rodung: Politik auf der Anklagebank und  http://www.nabu-   rhein-hunsrueck.de/  Energiewirte  Die Möglichkeit für Landbesitzer, das Land zur Energieerzeugung zur Verfügung zu stellen, und damit  hohe Pachterlöse zu erwirtschaften, gefährdet unsere Naturräume in gleichem Maße, wie es jetzt  möglich ist, selbst Energiewirt zu werden, mit Anlagen, die im Aussenbereich privilegiert errichtet  werden können. Auch wird verstärkt für Unternehmensbeteiligungen an Planungsgesellschaften und für  Bürgerenergiegenossenschaften geworben.    Foto BI-Stauferland   Hier wird einer Entwicklung Vorschub geleistet, die einem sinnvollen und nachhaltigen Umgang mit  unsere Natur entgegensteht, zumal Steuerungs- und Kontrollmechanismen noch nicht vollständig  entwickelt sind. Naturschutz ist bei dieser Interessenlage kaum möglich. Dies gilt verstärkt bei einem  Zusammenschluss von Energiewirte zu Energieerzeugergemeinschaften. Siehe Artikel in der  Südwestpresse vom 31.03.2012: „Wind-Genossen machen ernst    Welche Pachterlöse erwartet werden können beschreibt der Generalanzeiger aus Nordrhein-Westfalen  im Artikel vom 30.03.2012 "NRW erlaubt bis zu 200 m hohe Windräder im Wald".   Welchen Risiken Investoren und Anleger bei Windkraftfonds ausgesetzt sind zeigt sich an einem  Bericht in der Badischen Zeitung vom 10.08.2012 mit dem Titel “Windenergie: In der Branche sind  unseriöse  Praktiken verbreitet“. Dort wird Reinhard Ernst vom Anlegerbeirat des Bundesverbandes  Windenergie zitiert: "Die ganze Branche ist verwurmt. Wer in Windparks investieren will, sollte  dies nicht bei den großen Projektierern und Betreibern wie Prokon, Umaag, Energiekontor  oder Plambeck tun."    Mit welchen Erträgen gerechnet werden kann, erfahren Sie unter der Rubrik "Hintergrundwissen-   Windenergie-Wirtschaftlichkeit".    Windatlas  Baden-Württemberg erlebt derzeit seinen dritten Windatlas innerhalb von 15 Jahren. Grundsätzlich  handelt es sich um hochgerechnete Windgeschwindigkeiten, korreliert mit wenigen Wetterstationen.  Kumuliert man die Daten an einem Standort – z. B. am Windpark Simmersfeld im Nordschwarzwald –   und nimmt Gutachten des Deutschen Wetterdienstes, sowie konkrete Windmessungen vor Ort hinzu,  klaffen die Werte weit auseinander. Eines haben aber alle Werte gemeinsam: Sie schätzen den Ertrag  der berechneten Windgeschwindigkeit viel zu hoch ein, wie das Ergebnis der Jahre 2004-2011 für  Baden-Württemberg zeigt. So läuft zum Beispiel der o.g. Windpark Simmersfeld seit seinem Bestehen  nur mit 58% der Prognose und mit zunehmenden Negativerträgen von jährlich ca. -1,3 Mio €[1].     Nach eigenen Auswertungen von 260 Windkraftanlagenjahren in Baden-Württemberg waren die  Prognosen der Standortgutachten 22% über dem realen Ertrag[2]. Diese Aussage wird bestätigt von  Werner Daldorf, Kaufmann und Steuerberater, Vorsitzender des Anlegerbeirates des BWE e. V..  In einer bundesweiten Auswertung von 88 Windparks lagen die realen Ergebnisse ebenfalls 20% unter  den Prognosen.      Ein Sondergutachten des „Sachverständigenrates für Umweltfragen“ (SRU) mit dem Titel: „Wege zur  100 % erneuerbaren Stromversorgung“ rechnet sogar für den Zeithorizont bis 2050 mit 2200 VLH in der  Bundesrepublik. Hier stehen die nackten Zahlen dagegen, wobei das Mittel der Jahre 2004-2009 bei  real 1574 VLh lag[3].     Die Landesregierung operiert bei ihren derzeitigen Planungen mit den unter „B. Einzelbegründung“ im  Referentenentwurf zum Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes genannten 7 TWh und den  geplanten 1200 Anlagen bis 2020 mit 1800 VLh für Baden-Württemberg. Auch hier liegt eine  Fehleinschätzung vor.    Windmessungen bei Messkirch bestätigen die überzogenen Werte. Dort wurde ein Windparkprojekt auf  Eis gelegt. Nachzulesen im Südkurier vom 19.09.2013: "Nach Informationen der EnBW liegt der  Windertrag um 35 Prozent unter der Prognose des Windatlasses... Die Kosten von 50.000 Euro  für die Windmessung blieben beim Verwaltungsverband." Link zum Artikel  Anmerkung der Bürgerinitiative Stauferland: Letztendlich zahlt der Steuerzahler.    Der Windatlas verärgert sogar die Investoren. Am 26. September 2013 berichtete die Badische Zeitung  über das Ergebnis von Windmessungen im Badische Zell. Dort wird im Artikel "Dem Windatlas geht  die Luft aus" der Windkraftexperte Josef Pesch vom Projektierer JuWi aus Mambach zitiert:  "Angesichts unserer konkreten Messergebnisse muss man sich fragen, ob der Windatlas  weiter als Planungsgrundlage für Windkraftprojekte verwendet werden kann".    Weiter wird berichtet: "Während der Windatlas für den Höhenrücken nördlich des Zeller Blauen  eine mittlere Windgeschwindigkeit (Windhöffigkeit) von rund 6,5 Meter pro Sekunde ausweist,  fielen die tatsächlichen Messungen bescheidener aus. Gemessen wurde mit zwei  verschiedenen Lidar-Messanlagen während vier Monaten, heraus kamen  Windgeschwindigkeiten von 4,95 Metern pro Sekunde auf einer Höhe von 100 Metern,  informierte Tobias Ludwig von JuWi. "Das entspricht einem Wert von 5,5 Metern auf einer  Höhe von 140 Meter", sagte er. Deutlich zu wenig, um ein Windparkprojekt erfolgreich  betreiben zu können, sagte Tobias Ludwig."  Dies könnte ein Fall für den Rechnungshof sein, wenn aus politischen Motiven mit falschen  Grundannahmen ein Apparat in Gang gesetzt wird, den der Steuerzahler finanzieren muss.  [1]    Eigene Auswertung, Dipl. Ing. J. Waldmann, Schwabach [2]    Dr. Leinß, Oberforstrat a.D., Ostrach-Levertsweiler [3]    Deutsches Institut für Windenergie, Wilhelmshafen   Die Gebietsausweisung  Im November und Dezember 2011 wurde der Referentenentwurf der Änderung des  Landesplanungsgesetzes zusammen mit dem Entwurf des Windenergieerlasses den Träger  öffentlicher Belange (Behörden, Verbände, Gemeinden) vorgestellt. Diesen war eine Möglichkeit zur  Stellungnahme bis Februar und März 2012 eingeräumt.    Am 21. März 2012 ist die Änderung des Landesplanungsgesetzes im Landtag beraten worden.    Am 09. Mai 2012 wurde die endgültige Version der Änderung des Landesplanungsgesetzes zusammen  mit dem überarbeiteten Windenergieerlass verabschiedet. Der Windenergieerlass regelt die  Vorgehensweise bis zur Inkraftsetzung der Änderung und darüber hinaus. Er setzt alle Bestrebungen  des Natur- und Landschaftsschutzes außer Kraft und überantwortet sie der Privilegierung im  Baugesetz.   Der Windenergieerlass ist mit seinen Nebenbestimmungen, wie die „Hinweise für den  Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung  für Windenergieanlagen“, inzwischen zu einem Bürokratiemonster mutiert, das in der Praxis wohl  kaum mit der benötigten Sorgfalt umgesetzt werden wird. Es spricht für sich, wenn man zu seiner  Erklärung auf Flußdiagramme (Seite 22 und 23) zurückgreifen muss. Wer soll denn damit im Zweifel  nachvollziehen können, ob die Bestimmungen des Erlasses auch richtig angewendet worden sind?      Unserer Ansicht nach wird die Landesregierung von Baden-Württemberg durch den 51-   seitigen überarbeiteten Windenergieerlass ihrer Aufgabe zum Schutz und der Sicherung der  Bevölkerung und der Belange des öffentlichen Rechts vor einseitigen Marktinteressen nicht  mehr gerecht. Eine unterschiedliche Interessenlage wird nur noch mit aufwändigen Gutachten  vor Gericht entschieden werden können. Angesichts des Streitwertes von mehreren Millionen  bei Geltendmachung eines Planungsschadens ein aussichtsloses Unterfangen.    Ab dem 31. Dezember 2012 wird die bisherige Unterteilung in Vorranggebiete und Ausschlußgebiete  wegfallen. Die vom Regionalverband festgelegten Ausschlußgebiete werden aufgehoben und die  Steuerung der Windkraftnutzung den Gemeinden übertragen.     Wenn die Kommunen steuernd eingreifen wollen, müssen sie nun ihren Flächennutzungsplan  dahingehend ändern, dass sie Flächen für die Aufstellung von Windkraftanlagen benennen, obwohl  ihnen ein notwendiges Wissen über die Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Stromerzeugung aus  Windkraft fehlt, noch eine Vorstellung vorhanden ist, welche Auswirkungen Windparks und  Einzelanlagen auf das Wohnumfeld, die Natur und das Landschaftsbild haben.    Den Regionalverbänden fällt dabei die Aufgabe zu, die Rahmenbedingungen für die Nutzung von  Windkraft festzuschreiben. Sollte dies nicht bis zum 31. Dezember 2012 möglich sein, greift das  Bundesbaugesetz. Die Gemeinde muß sich bei der Bauabsicht eines Investors einem Bauleitverfahren  stellen, dessen Ausgang durch die Privilegierung der eE im Baugesetz, der Gleichstellung von  Klimaschutz und Naturschutz im Naturschutzgesetz und in der Rechtsvorgabe des Windenergie-   erlasses zu Gunsten des Investors vorgezeichnet ist.     Um eine gewisse Rechtssicherheit in den Planungen zur Ausweisung von Windkraftstandorte zu  erhalten, sind die Gemeinden gehalten, ihre Änderung des Flächennutzungsplanes dem  Regionalverband frühzeitig vorzulegen. Dieser stellt durch Suchläufe sicher, daß die Kriterien des  Naturschutz, des Landschaftsschutzes und der Abstände zu Bebauung und Infrastruktur für die  Erstellung von WKA eingehalten werden. Hierbei werden sogenannte harte Kriterien wie die  Abstandsregelung zur Wohnbebauung und zu Naturschutzgebiete angewendet. Hinzu kommen dann  die weichen Kriterien zur Abwägung im Bezug auf Landschaftsschutz und Tourismus.    Zusätzlich können die Gemeinden auch weitergehend Konzentrationsgebiete oder auch  Vorbehaltsgebiete für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan zuweisen. Hierbei ist jedoch die  Gemeinde in der Pflicht, die Einhaltung der Kriterien für Tabuzonen in eigens erstellten Gutachten zu  belegen. Da diese Aufwendungen bescheiden ausfallen, gegenüber den Kosten der Aufstellung und  des Betriebes einer WKA, bieten die Investoren in der Regel an, sie zu übernehmen.    Ob diese Rechtssicherheit allerdings garantiert werden kann, ist fraglich. Nach den Aussagen des  Rechtsanwalt Dr. Markus Edelbluth aus Freiburg bei einem Hearing der Architektenkammer Baden-   Württemberg zum Thema "Windkraft und Landschaft" ist die Rechtslage folgende: Die Kommunen sind  über den Windenergieerlass angehalten eine sogenannte Positivplanung zu führen. Das bedeutet, dass  ein Abwägen der Belange aufgrund des Landschaftsschutzes oder des Naturschutzes, die zu einem  Ausschluß der Bebauung von Windkraftanlagen führt, ohne eine städtebauliche Begründung nicht  möglich ist. Diese hat jedoch keine rechtliche Durchsetzungschance, da die Regelmechanismen zur  Abwägung weder in der Bewertung der Argumente, noch im Verfahren rechtssicher definiert sind. Für  den Anlagenbetreiber besteht ein Genehmigungsanspruch nach erfolgter Abarbeitung der notwendigen  Gutachten. Zitat: "Die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch Windkraftanlagen spielt bei der  Konzentrationszonenplanung auf der Ebene der Abwägung eine Rolle, ohne dass dem  Landschaftsbild ein abstrakter Vorrang vor anderen Belangen zukommt."    Aus diesem Grund besteht auch für die außerhalb der in den Flächennutzungsplänen ausgewiesenen  Gebieten für Windkraftnutzung liegende Flächen kein Rechtsanspruch auf Ausschluss zum Bau von  WKA. Dies wurde uns auch von  Gemeinden bestätigt. Auch der Sprecher des Umweltministeriums in  Baden-Württemberg gibt unserer Einschätzung recht, siehe Beitrag der Südwestpresse vom  12.04.2012 "Eine Fledermaus kann das verhindern". Man beachte die Kommentare.     Die bisher gesetzlich vorgegebenen Ausschlussgebiete werden mit der Änderung des  Landesplanungsgesetzes aufgehoben. Aufgrund der undefinierten Rechtslage in der Bewertung und  den Verfahren zur Bewertung der Gebiete kann ein Rechtsanspruch zum Bau einer WKA allein aus  dem Einhalten der Bauordnung und des Baugesetzes mit der Beibringung von Gutachten abgeleitet  werden. Hier Einspruch geltend zu machen ist fast unmöglich.  Was dies bedeuten kann, ist in einem Artikel im "Spiegel" beschrieben: "Bürger scheitern mit Klagen  gegen Windräder". Wie schnell die Abwägungskriterien von den Betreibern juristisch ausgehebelt werden können, zeigt ein  Beispiel aus Lippe, NRW, mit dem Titel "Cichos gewinnt Klage gegen Kreis"      Die Steuerung der Gemeinden bleibt darauf beschränkt, die Gebiete zusammen zu fassen, um eine  Konzentration der Flächen zu erhalten. Es ist kaum durchsetzbar, Flächen abzulehnen. Ein Schutz vor  Bebauung mit WKA außerhalb der ausgewiesenen Flächen ist durch die herrschende Gesetzeslage  nicht gewährleistet. Rückstellungsmöglichkeiten und Veränderungssperren müssen begründet werden  und sind im Verfahren von Baumaßnahmen für WKA nicht rechtlich haltbar, auch Freihalte-   bebauungspläne greifen nicht. Siehe auch Manuskript "Planungsverfahren..." von Rechtsanwalt Dr.  Markus Edelbluth zum Hearing der Architektenkammer.     Bürgermeister Michael Lenz, von Lauterstein-Nenningen, betonte im Gemeinderat, dass für die  Ausweisung ungeeigneter Stellen für WKA gerichtlich nachvollziehbare Begründungen vorliegen  müssen (Mitteilungsblatt Lauterstein Nr. 07 vom 17. Februar 2012 „Aus dem Gemeinderat“). Auch führt  er aus, dass die landespolitischen Vorgaben den Ausbau der Windenergie höher bewerten als die  Belange des Naturschutzes, des Artenschutzes und des Landschaftsschutzes.   Die Gelder, die nun im Vorfeld der Flächennutzungsplanänderung für die Planungsgutachten  ausgegeben werden, müssen von den Gemeinden übernommen werden. Da im ordentlichen  Bauverfahren die Gutachten vom Bauherren gestellt werden, kann das jetzige Verfahren somit als  Geschenk an die Anlagenbetreiber gesehen werden.      Voraussichtlich von September bis November 2012 will die Region Stuttgart die Ergebnisse ihrer  Gebietsausweisung veröffentlichen. Die Öffentlichkeit hat in dieser Zeit die Möglichkeit, eine  Stellungnahme zu den Planungen abzugeben. Hierbei zählen Sachargumente, wie Nutzung der  Gebiete für naturnahe Landwirtschaft, Belange des Vogelzuges, der Habitatsicherung von wildlebenden  Tierarten, des Landschaftsschutzes und Belange zur Nutzung für Tourismus.    Es ist wichtig, dass alle Belange, die zu einer Störung in den festgelegten Gebieten durch  Windkraftanlagen führen kann, dem Regionalverband Stuttgart gemeldet werden. Hier setzt auch  unsere Stellungnahme ein.   Auf die oben genannten harten Kriterien der Abstandsregelungen kann nur Einfluss genommen werden,  wenn es grundlegend neue Erkenntnisse in der bestehenden Bewertung eines Gebietes gibt, wie zum  Beispiel ein nicht eingetragener Grünzug, nicht bekannte Habitate von geschützten Tierarten, die  geplante Erweiterung eines Wohn- oder Naturschutzgebietes, oder auch die geplante Nutzung der  Landwirtschaftlichen Flächen für einen naturnahen Anbau, der auf die Habitatsicherung von  bestimmten Vogelarten angewiesen ist.  Auf die Abwägung und Bewertung der weichen Kriterien des Landschaftsschutzes und des Tourismus  ist ein großräumiger Einfluss mit entsprechendem Nachdruck einer Vielzahl von Menschen durchaus  möglich. Dies wollen wir mit unserer Stellungnahme erreichen.  Konkrete Hinweise zu bestimmten, zur Ausweisung vorgesehenen Gebieten, sollten jedoch von Ihnen  persönlich an Ihren Regionalverband gemeldet werden. Für das Gebiet der Voralb sind dies z. B. die  Regionalverbände Neckar-Alb, Ostwürttemberg und Stuttgart.    Regionalverband Stuttgart Kronenstraße 25 70174 Stuttgart   Mail: info@region-stuttgart.org Internet: http://www.region-stuttgart.org/   In unserem Gästebuch haben Sie zudem die Möglichkeit, Ihre Beobachtungen und Erkenntnisse über  die geplanten Gebiete für Windkraftnutzung mitzuteilen. Entsprechende Meinungen und Hinweise  werden unserer Stellungnahme beigefügt. Bitte schauen Sie auch in das Internetportal Ihrer Region zur  Teilfortschreibung „Windkraft“ des Regionalplans. Dort finden Sie Informationen zur  Gebietsausweisung.    Wie die Teilfortschreibung zur Nutzung der Windenergie im Regionalverband Stuttgart durchgeführt  wird, können Sie dem Sachstandsbericht der Region Stuttgart vom 25.04.2012 entnehmen. So wird  zum Beispiel in der Karte für die Planung des Regionalverbandes Stuttgart deutlich, dass die  Freihaltebereiche um die Landmarken, wie Hohenstaufen oder Ramsberg bei Donzdorf, Fuchseck oder  Wasserberg 500 m bis 1 km im Radius betragen. Auch dass viele potentielle Vorranggebiete in Zonen  von Landschaftsschutzgebieten oder Vogelschutzgebieten liegen.  Im Kriterienkatalog ist nachzulesen, dass Ausschlusskriterien mit dem Hinweis auf den  Windenergieerlass differenziert zu sehen sind, und die sog. Abwägungskriterien nicht automatisch  zum Ausschluss für WKA führen. Die Region Stuttgart hat am 25.07.12 die Planungsvorlage beschlossen und den Weg  freigemacht für die Aufstellung von 500 Windräder.    In der Sitzungsvorlage der Regionalversammlung v. 25.07.12 ist zu lesen:  "Die Öffentlichkeit erhält ebenfalls Gelegenheit, sich zum Planentwurf und zum Umweltbericht  zu äußern. Nach den geltenden Bestimmungen ist hierzu der Planentwurf nach öffentlicher  Bekanntmachung in den Landratsämtern, dem Rathaus der Landeshauptstadt Stuttgart sowie  der Geschäftsstelle des Verbands Region Stuttgart öffentlich auszulegen. Zudem wird der  Planentwurf mit ergänzenden Informationen im Internet abrufbar sein. Darüber hinaus wird in  einzelnen Teilräumen der Region der Planentwurf sowie die zugrundeliegende Auswahl-    methodik im Rahmen von Informationsveranstaltungen vorgestellt."  Die öffentliche Beteiligung der Region Stuttgart ist abgelaufen!  Unter folgendem Link finden Sie die die Gebietskarten mit den Bewertungen:   http://www.region-stuttgart.org/wind      Dort finden sie die Übersichtskarten, der Umweltbericht und die Einzelgebietskarten zum herunterladen.  Die "Karte 12" z.B. zeigt die Vorranggebiete im Schurwald und im Welzheimer Wald, die "Karte 13"  Wäschenbeuren bis zum Falkenberg und Lützelalb.        Erst nach erfolgter Prüfung der Argumente der Öffentlichkeit wird die Gebietsplanung des  Regionalverbandes rechtlich in einer Satzung festgeschrieben. Eine Auswirkung auf die Privilegierung  von WKA im Baugesetz hat dies jedoch nicht.   Die Bürgerinitiative Stauferland hat für den Kreis Göppingen versucht, eine Gebietskarte  zusammenzustellen. Aus den Informationen der örtlichen Presse und der Plankarte des  Regionalverbandes Stuttgart geht hervor, dass der Schwerpunkt der Ausweisung für Windkraftgebiete  auf der Schwäbischen Alb, in den vorgelagerten Bergrücken und im Schurwald liegt. Auch wird deutlich,  wie klein die Freihaltegebiete für bedeutende Landschaftszüge gestaltet sind. zur Karte.  Hier ist unserer Ansicht nach ein deutlicher Nachbesserungsbedarf zugunsten des  Landschaftsschutzes und des Naturschutzes notwendig. Dies kann aber nur mit Nachdruck  durch eine aufgeklärte Bevölkerung durchgesetzt werden.    Deshalb fordern wir von der Region Stuttgart: • Keine Windkraftanlagen in ausgewiesenen Grünzügen der Region. • Rechtliche Absicherung gegen den Verbau durch Windkraftanlagen. • Die Einrichtung einer Schutzzone im Voralbgebiet und am Albtrauf. Zudem fordern wir von der Landesregierung, besonders vom Umweltministerium, die Sicherungspflicht im Sinne des §1 Landesnaturschutzgesetzes wahrzunehmen und die Änderung des Landesplanungsgesetzes zur Aufhebung der Ausschlussgebiete zurückzunehmen.   Unsere Unterschriftenaktion wurde mit der Stellungnahme und den Forderungen der Bürgerinitiative an  die Ministerien für Umwelt und Wirtschaft in Baden-Württemberg geschickt. Ebenso wurde das  Bundesamt für Naturschutz (BfN), die Europäische Kommission und der Europarat um Unterstützung  unserer Forderungen gebeten, da unserer Ansicht nach durch die flächendeckende Ausweisung von  Windindustriegebieten EU-Richtlinien missachtet werden.       Die Energiewende  Wie komplex die jetzt beschrittene Energiewende ist, wird in einer Serie der Stuttgarter Zeitung  deutlich. Interessant sind die Artikel "Der Wind bringt Investoren ins Rotieren" und "Die großen  Brocken kommen erst noch". Hier der Link zur kompletten Serie: StZ-Serie: Von der Katastrophe  zur energiepolitischen Wende  Wie verfahren die technisch-wirtschaftliche Seite der Energiewende, wie sie heute gestaltet wird, ist,  zeigt ein Artikel der Südwestpresse vom 29. März 2012 mit dem Titel "Speicher-Projekt wankt".  Zitat: „Das Grundproblem: Stromspeicher sind für die Energiewende zwar dringend nötig -  doch für gespeicherten Strom gibt es keinen Preis-Bonus.“ Link zum Artikel  Welchen Aufwand die technischen Umsetzung der Energiewende bedeutet, kann man am Beispiel der  Errichtung von Übertragungsstationen für den Stromaustausch in einem Bericht der FAZ vom  27.01.2013 nachlesen mit dem Titel "Die hässliche Seite der Energiewende". Zu welchen Entwicklungen die Energiewende führt und welche Folgen dies haben kann, wird aus  Berichten der Presse deutlich:  T-Online beschreibt die Auswirkungen der Energiewende bei den Stromerzeugern im Artikel  "Großbaustelle Energiewende: Hier stehen die Kraftwerksruinen" vom 25.07.2013. Dass es beim  Bau der Infrastruktur, wie Stromtrassen, HGÜ-Konverter und Speicher Widerstand aus der Bevölkerung  kommt, berichtet die FAZ vom 12.07.2013, mit dem Titel "Bürger wollen keine Stromtrassen vor  dem Fenster". Vom Protest gegen einen Gleichstromübertragungskonverter hat der WDR am 25.04.2013 berichtet  unter dem Titel: "Osterath und das 'Schutzgut Mensch'". Der SWR fasst am 27.03.2013 zusammen:  "Kurzschluss - Energiewende ohne Saft".  Welches Risiko die Gemeinden eingehen, die regionale Stromnetze kaufen, in der Hoffnung, davon  profitieren zu können, beschreibt ein Bericht der FAZ mit dem Titel "Strom aus Freilandhaltung" vom  11.07.2013.  Thomas Wels von der westfälischen Mediengruppe "Der Westen" mag Recht behalten mit seinem  Kommentar "Die Energiewende frisst ihre Kinder"  Welche Verflechtungen sich dabei mit der Politik und der Wirtschaft am Beispiel der Windenergie  ergeben, zeigt ein Presseartikel über die Planungen der Windreich AG, dessen stellvertretender  Vorstandsvorsitzende der Wirtschaftsminister der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung in  Baden-Württemberg, Dr. Walter Döring, ist. Im November 2010, Döring war bereits stellvertretender  Vorstandsvorsitzender der Windreich AG, wurde mit Hilfe des Wirtschaftsministeriums und des  Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, die damalige Ausschlussregelung für den Bau für  Windkraftanlagen aufgeweicht durch das "Sieben Punkte Programm" der "Anforderungen an den  Ausbau der Windenergie" (Az.: WM-5-2400.20/84). Das Sieben Punkte Programm ist im  Umweltministerium nicht mehr verfügbar, deshalb der Verweis auf die Industrieregion Mittelfranken, ab  S. 3. Dörings Einfluß in der wirtschaftlichen und politischen Führungsebene ist bis heute ungebrochen. Dies  zeigt eine Recherche im Archiv der Pressemitteilungen der Windreich AG. Exemplarisch soll hier auf  einige Veröffentlichungen hingewiesen werden:  29.06.2010:  "Der ehemalige Wirtschaftsminister Dr. Walter Döring und der amtierende Wirtschaftsminister  Ernst Pfister zogen am Windbranchentag an einem Strang."  11.11.2010:  "Vorstand der Windreich AG jetzt komplett" mit dem Hinweis "Dr. Walter Döring hat mit Wirkung  zum 1. Oktober 2010 die Position des stellvertretenden Vorstandvorsitzenden und die  Verantwortung für die Bereiche Strategie, Unternehmenspolitik und Kommunikation  übernommen."  30.09.2011:  "Windreich-Vize Dr. Döring in den Senat der Wirtschaft berufen."  Weitere Vertreter von Unternehmen haben ihren Sitz im Senat, wie eine Pressemitteilungen der Wilken-   Unternehmensgruppe zeigt:  24.10.2011:  Hier heißt es: "Peter Heinz, Geschäftsführer der Wilken Neutrasoft GmbH, ist in den Senat der  Wirtschaft berufen worden....  ‘Ich freue mich besonders über diese Berufung. Denn auf diesem Wege haben auch die  Interessen unserer Kunden Sitz und Stimme in diesem Gremium bekommen. Beispielsweise  wenn es darum geht, Einfluss auf die weitere Ausgestaltung von Regulierung und  Energiewende zu nehmen’, fasst Peter Heinz seine Erwartungen an die Senatstätigkeit  zusammen."  Möge jeder sein eigenes Urteil bilden, ob die wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder des Senates  der Wirtschaft eine „ökohumane Marktwirtschaft“ darstellen und wie die Beratung von  Entscheidungsträgern in Politik und Administration aussehen wird.  Siehe auch Wikipedia: Wirtschaft und Marktwirtschaft  Wer die Beziehungen zwischen Lehre, Wirtschaft und Politik am Beispiel der Windenergie selbst  recherchieren will, kann sich auf der Internetplattform der Windreich AG informieren:  16.07.2010:  "Die Windreich AG, Wolfschlugen, trägt die Stiftungsprofessur „Windenergie“ an der  Universität Stuttgart zu 50 Prozent."  01.10.2010:  "Fraunhofer Präsident Prof. Dr.-Ing. Hans-Jörg Bullinger löst den ehemaligen Wirtschafts-    minister Dr. Walter Döring als Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Windreich AG ab."    Wie es denjenigen ergehen kann, die die Energiewende am Beispiel des Ausbaus der  Windenergienutzung erleben müssen, zeigt eindrucksvoll die Situationsbeschreibung auf der Plattform  der Bürgerinitiative "Windwahn".  Welcher Problematik sich die Anwohner von Windparks zu stellen haben, zeigt 3sat an zwei Beiträgen  vom 8.11.2011 mit dem Titel "Wupp-Wupp-Wupp" bei Tag und bei Nacht: Link zu 3sat  Zu welchen Verschiebungen es durch die Energiewende im bisherigen Wertesystem kommt beschreibt  „Die Welt“ ausführlich in dem Artikel „Vogelfrei“ vom 05.03.2013.  Zitat: „Heute kann im Namen des Klimaschutzes die Durchindustrialisierung der Landschaft  gar nicht radikal und voluminös genug ablaufen, können die Grundsätze von sanfter Technik,  Umweltverträglichkeit, Folgeabschätzung gar nicht schnell genug über Bord geworfen werden.  Und nachdem man in den südlichen Flächenländern Bayern und Baden-Württemberg lange  Jahre vorsichtig war mit dem Zubau von Windparks, steht dort jetzt der Durchmarsch an....  Die Politik kann es sich leisten. Denn die großen Lobbyorganisationen für Pflanze und Tier,  die in einem solchen Fall vor wenigen Jahren noch gut vernetzt landesweit Alarm geschlagen  hätten, sind nicht nur still geworden. Sie verbreiten selbst die neue Sichtweise und den neuen  Ton im Land, mit Verve.“    Wer die Kosten der Energiewende letztendlich zu tragen hat beschreibt ein Bericht im "Spiegel" vom 7.  April 2012 mit dem Titel "VEB Energiewende" Dass es aus der Kostenfalle kein Entrinnen gibt, sagt auch das Nachrichtenmagazin “Die Welt“ in  einem Artikel vom 14. Okt. 2012 mit dem Titel „So rechnet die Ökobranche die Energiewende schön“.  Zitat: „So müssen etwa die Kommunen wegen der höheren EEG-Umlage entsprechend mehr  für Straßenbeleuchtung zahlen und der Bäcker um die Ecke mehr für den Betrieb seines  Ofens: Sie alle holen sich ihre gestiegenen Kosten beim Bürger in Form höherer Preise  wieder.“   Der Umbau zur Energiewende ist gleichermaßen eine wirtschaftlich-technologische wie auch  eine gesellschaftliche Aufgabe, die es zu stemmen gilt. Wie bei der Nutzung der fossilen  Energie stehen wir auch hierbei in der Verantwortung gegenüber der gesamten Schöpfung,  den Naturräumen und der Biosphäre Erde. Deshalb sollte mit Umsicht, Rücksicht und  Weitsicht geplant werden. Siehe auch Alternativen.    England hat inzwischen erkannt, daß man die Energiewende mit Rücksicht gestalten muß und will die  Planungen zur Erweiterung der On-Shore Windenergiegebiete stoppen, wie ein Bericht der Global  Warming Policy Foundation mit dem Titel "uk energy minister vows: no more wind farms on land"  zeigt. Die Website der Global Warming Policy Foundation wird zur Zeit neu gestaltet, deshalb ist dieser  Bericht nicht mehr abrufbar.  Die größte Nachrichtenorganisation der Niederlande, die NOS-Nieuws berichtet, dass ein weiterer  Ausbau der Windkraft in der Provinz Noord-Holland jetzt eingestellt wird. Eine niederländische Studie  hat anhand der Daten des Nationalen Büros für Statistik (National Bureau for Statistics) gezeigt, dass  selbst dort die reale Brennstoff- und somit CO2-Einsparung durch Windkraftanlagen nur 1,6% der  Nennleistung beträgt.  Zitat: „The net total of fuel saving electricity provided by our windturbines therefore is 6,17 –   4,6 = 1,57 MW on average over the year. That is ~ 1,6% of the installed capacity. It makes wind  developments a Mega money pit with virtually no merit in terms of the intended goal of CO2  emission reduction or fossil fuel saving."  Link zum Artikel: http://nos.nl/artikel/414818-noordholland-verbiedt-windmolens.html Link zur Studie: http://www.clepair.net/statlineanalyse201208.html Zum deutschen Nachrichtenblog: http://www.science-skeptical.de/blog/nord-holland-verbietet- weiteren-ausbau-der-windkraft/008382/
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Die Stunde der Vernunft! Bundesweit haben sich tausende von Menschen am Aktionstag für eine Vernünftige Energiepolitik beteiligt. Hier sehen Sie einen Überblick über die Aktionen
DIE BÜRGERINITIATIVE STAUFERLAND WAR DABEI  Wir waren ab 10:00 Uhr auf dem Schillerplatz in Göppingen zu finden. Dort hatten wir mit dem Verein Mensch Natur einen Infostand aufgebaut. Weitere Info hier.
Die Problematik der Ökostromgewinnung aus Sonne und Wind beschreibt die Welt: m. fr. Gen. Hermann Dirr Deutschland 2022 atomkraftfreie Zone? Bürgerinitiative Stauferland Mitbestimmen - Mitgestalten G nach oben Der Präsident des ifo Instituts und Professor für Nationalökonomie und Finanzwissenschaft : Wie es letztendlich um PROKON steht erfahren Sie aus dem SPIEGEL: Zu welchen absurden Konflikten es dabei kommen kann, wird hier gezeigt: Recherchieren Sie selbst über die Interessenlage vom BUND und des Bundesverbandes Windenergie (BWE) Günter Ederer, Wirtschafts-  journalist über die Verflechtung von Wirtschaft, Politik und Lehre: Wie Abstimmungsergebnisse zu Gunsten von Windkraft beeinflusst werden: Wo Dr. Walter Döring gerade mitmischt, kann man hier erfahren: Die Homepage der Windreich AG wurde überarbeitet. Infos gibt es auch auf Wikipedia: Die Geschäftspraktiken der Windreich AG werden in der Wirtschaftswoche vorgestellt: Gibt es eine Kehrtwende bei der Energiewende? Argumente von Sigmar Gabriel: Umweltverbände bekommen Geld von den Ausgleichszahlungen in den Naturschutzfonds: Ein dreistes Beispiel der Gewinnmaximierung durch die Energiewende: Die Begehrlichkeiten der Gemeinden überrascht manches Landratsamt: Diskussionsabend der brandenburgischen Landesvertretung: Trotz Engel-Symbolik - Es geht um den begehrten Geldsegen aus dem EEG: Letztendlich stellt sich die Frage, in wessen Hand liegt unser politisches Schicksal?:
Eine prägnante Beschreibung, was die Energiewende ist, liefert der Spiegel: Die Schweizer sehen unsere Ener-giewende etwas nüchterner, siehe auch Wie denken andere: Irren kann tödlich sein! AGORA-Energiewende: Wir haben uns geirrt.
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