Hintergrundwissen - Windenergie
Die Bürgerinitiative Stauferland hat
einen offenen Brief an den
Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann
unterzeichnet.
Der Verein Mensch Natur hat an den
Baden - Württembergischen Minister-
präsident Winfried Kretschmann
einen offenen Brief verfasst zu den
dringenden Problemen der Energie-
wende, insbesondere dem geplanten
Ausbau der Windkraft. Dieser Brief
wird von 30 Bürgerinitiativen,
Vereinen und Verbänden unterstützt:
Offener Brief an MP Winfried
Kretschmann
ARTE Future zeigt den Film "Die
Wärmemacher"
Die Wärmenutzung hat den größten
Anteil am Energieverbrauch. Dass
Abwärme aus Industrieprozesse ein
großes Potential zur Deckung des
Strombedarfes haben kann, wird in
einem Beitrag von Arte-Future
deutlich, mit dem Titel
"Die Wärmemacher".
Der Film ist im ZDFplanet-e
anzuschauen: Link
Schreiben Sie eine E-Card an Ihre
Landtags- und
Bundestagsabgeordnete
Bitte senden Sie Ihren Kandidaten
im Wahlkreis (und nach Möglichkeit
auch weiteren) regelmäßig eine
andere der 18 vorbereiteten E-
Cards.
Wenn Sie neben der vorbereiteten
Botschaft noch eine persönliche
Nachricht hinzufügen möchten,
können Sie das tun, Das Formular
ist sehr einfach auszufüllen.
Die E-Cards finden Sie hier: Link
zur Auswahl
Eine Anleitung finden Sie hier: Link
zur Anleitung
Die Übersicht der Kandidaten der
jeweiligen Länder finden Sie hier:
Link zu den Kandidaten
•
Die Windenergieanlage
•
Der Wirkungsgrad
•
Infrastruktur
o
Aufwände
▪
Sicherung der Versorgung
▪
Sicherung der Grundversorgung
▪
Privilegierung der Erneuerbaren Energien (eE) im BauGB
▪
Förderung der eE über Vergütungen
▪
Förderung der Grundversorgung
▪
Grundlastnetz
▪
Netz zur flexiblen Verteilung
o
Risiken
▪
Verlustbehaftet
▪
Wirtschaftliches Scheitern
▪
Gefährdung des Natur- und Landschaftsschutzes
▪
Gefährdung der Gesundheit
•
Die Ökobilanz
•
Wirtschaftlichkeit
•
Die unvorstellbare Größe
•
Windpark
⇒ zurück zu Hintergrundwissen
Die Windenergieanlage oder auch Windkraftanlage
Schon seit alters her wusste der Mensch, sich den Wind zu Nutze zu machen. Hierdurch war es ihm
möglich neue Kontinente zu entdecken, die Effektivität der Mehlproduktion zu steigern und Felder zu
bewässern. In den vergangenen Jahrhunderten waren die notwendigen Maschinen und Hilfsmittel zur
Windnutzung handwerklich gefertigt. Heute jedoch, in unserer industrialisierten Gesellschaft, werden
diese großtechnisch hergestellt und auf Wirtschaftlichkeit optimiert. Die Grundlagen der Nutzung von
Windenergie zur Stromerzeugung und zum Bau der Windkraftanlagen sind längst Stand der Technik.
Eine Windkraftanlage bedarf zum Bau und zum Betrieb einer umfassenden Infrastruktur. Die
Dimensionen einer solchen Anlage sprengen bereits den Rahmen des Vorstellbaren.
Siehe auch Wikipedia: „Windkraftanlage“
Siehe auch: Die unvorstellbare Größe
Wirkungsgrad
Nimmt man die Zahlen des Bundesverbandes Windenergie e.V. und errechnet aus der installierten
Leistung und der Stromproduktion in 2010 (Teiler für die Ermittlung der Wirkleistung: 8760 Stunden)
den Wirkungsgrad der Windenergieanlagen in Deutschland, kommt man auf 15,6 %. Wenn man weiß,
dass am Rotor 50 % der Windenergie durch Strömungsverluste verloren gehen, dann bekommt man
einen Gesamtwirkungsgrad in 2010 der in Deutschland installierten Windkraftanlagen von 7,8 %.
Rechnet man die benötigte Infrastruktur, wie Schwerlastwege, Trassenführung und Speicher-
kapazitäten hinzu, dann bekommt man einen Eindruck wie uneffektiv die Stromerzeugung aus
Windkraft ist, ungeachtet der entstehenden Gebietsvorbelastung und den Wirkungen auf das
Landschaftsbild, auf Vogelhabitate und Fledermauspopulationen.
Die Effizienz einer Anlage oder eines Kraftwerks ist ein entscheidendes Merkmal für ihre ökologische
Wirkung. Je effizienter, umso geringer ist der Bedarf an Primärenergie und Infrastruktur, umso kleiner
können die Kraftwerke sein und umso weniger Anlagen und Landfläche werden für die Erzielung eines
bestimmten Ertrages benötigt.
Die installierte Generatorenleistung kann in einer Anlage nicht zu 100 % in gewonnene Arbeit überführt
werden. Umwandlungsverluste innerhalb der Anlage lassen dies nicht zu und es gibt immer
Unterbrechungen und Stillstandszeiten. Allerdings würde niemand einen 5 MW-Generator betreiben
wollen, wenn dieser nur Energie für die elektrische Klingel an einer Wohnungstüre liefern könnte. In
diesem Fall wird man den ökologischen Nutzen der Aufstellung des Generators hinterfragen und nach
effizienteren Stromerzeugern suchen. Auch entstehen durch die Wartung, und Betreuung eines
überdimensionierten Gerätes über Jahre hinweg höhere Aufwände, die die Ökobilanz belasten.
Die Grundlage für die Beurteilung der Effizienz einer Anlage bildet der Wirkungsgrad. Er wird bei einer
Stromerzeugungsanlage aus dem Verhältnis der Generatorenleistung und der zugrunde liegenden
Leistung (Wirkleistung) der gewonnenen Arbeit gebildet.
Allein der Wirkungsgrad einer Anlage lässt keinen Schluss zu, warum die Maschine nur einen
bestimmten Prozentsatz der nominellen Leistung abgibt. Unterscheidet sich eine Anlage erheblich von
Jahr zu Jahr, ist dies auf Leistungsprobleme innerhalb der Anlage zurückzuführen.
Auch ist daraus nicht erkenntlich, wie viel Energie z. B. zum Betreiben eines Generators bereitgestellt
werden musste, um die entsprechende Arbeit (kWh) zur Verfügung zu stellen.
Ein weiterer, wesentlicher Aspekt ist jedoch die Gesamtbetrachtung der Anlage über die zugeführte
Energie (Primärenergie Sonne, Wasser, Wind) und der daraus gewonnenen Arbeit. Hierbei wird die
Effizienz der installierten Anlage über den Gesamtwirkungsgrad betrachtet.
Deshalb ist es notwendig das Gesamtsystem, auch einer Windkraftanlage, zu hinterfragen und den
Anlagenwirkungsgrad auf den Einsatz der Primärenergie Wind zu erweitern, um somit zu einem
Gesamtwirkungsgrad zu kommen.
Bei WKA werden bereits 50% der Windenergie durch Reibungsverluste am Rotor vernichtet[1]. Somit
kann man nur die Hälfte der Energie des Windes in elektrische Energie verwandeln. Dementsprechend
dimensioniert müssen die Windflügel sein, um die geforderte Generatorenleistung zu erbringen. Am
Ende kommen in Baden-Württemberg gerade mal 13% Ertrag aus der installierten Leistung.
Zusammengerechnet liegt somit der Gesamtwirkungsgrad bei 7% der vorherrschenden Windenergie.
Siehe auch "Wirtschaftlichkeit"
Der Sinn einer solchen Berechnung stellt sich heute am Beispiel der fossilen Energiereserven der Erde
dar. Wir versuchen angesichts der schwindenden Ressourcen und der erkannten Auswirkungen auf
unser Ökosystem die Energieausbeute von Kraftmaschinen zu erhöhen und immer bessere
Gesamtwirkungsgrade zu erhalten. Dabei arbeiten wir bereits mit dem Prinzip des Gesamt-
wirkungsgrades, nur unter einer anderen Prämisse: Der limitierende Faktor der Nutzung stellt die
Menge der vorhandenen Energie dar, die einst aus der Sonne entstanden ist. In der fossilen Energie ist
die Umwandlung der Primärenenergie Sonne in eine verdichtete Energieform, die durch
Wärmekraftmaschinen effizient genutzt werden kann, schon lange vollzogen.
Für die regenerative Energie sieht dies anders aus. Hier ist nicht der limitierende Faktor die zur
Verfügung stehende Energiemenge, sondern das Ökosystem Erde und unsere Naturräume. Deshalb
werden wir in nicht allzu ferner Zukunft vor der Frage stehen, wie effektiv wir die regenerative Energien
mit den jeweiligen Anlagen nutzen können. Zudem ist die Umwandlung der Primärenergie Sonne oder
Wind in technisch nutzbare, energetisch dichte Medien zusätzlich verlustbehaftet.
Es wäre fatal, wenn, wie am Beispiel der fossilen Energie, sich erst nach 150 Jahren der
Nutzung der regenerativen Energie herausstellen würde, dass unser Ökosystem durch eine
ineffektive Ernte der Primärenergien massiv gefährdet ist.
[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Windkraftanlage#Verluste
Infrastruktur
Neben der Infrastruktur zum Bau und Betrieb von Windkraftanlagen benötigt man für ein Elektri-
zitätsversorgungssystem mit erneuerbaren Energien weitere Bausteine zur Erzeugung, Speicherung
und Verteilung des Stromes. Hierbei ist die zu realisierende Grundvoraussetzung, daß nur so viel Strom
eingespeist werden kann, wie auch verbraucht wird. Welche Planungen für die Speicherkapazitäten in
der Region Neckar-Alb notwendig werden sieht man im Artikel der Südwestpresse "Fluch oder Segen
des Albtraufs".
Foto BI-Stauferland
Das von der Bundesregierung angestrebte Energieversorgungssystem mit erneuerbaren
Energien (eE)
Erneuerbare Energien (eE) werden in das bestehende Mittelspannungsnetz eingespeist. Durch Wind-
und Sonnenstrom ist die Einspeisung unstetig und muss gesteuert erfolgen. Wasserkraft wird in das
Höchstspannungsnetz eingespeist.
Im Schaubild aus Wikipedia sind noch Atomkraftwerke eingezeichnet. Werden diese vom Netz
genommen, muss die von ihnen erbrachte Leistung ersetzt werden. Zunächst soll der Ersatz von Gas-
und Dampf- (GuD)- und konventionellen Kraftwerken gestellt werden. Mittelfristig ist von der Landes-
regierung Baden-Württemberg (BW) vorgesehen, dass bis 2050 eine 100%-Versorgung durch
erneuerbare Energien (eE) möglich ist. Grundlage hierfür ist eine auf vielerlei Annahmen und
Idealisierungen begründete Studie im Auftrag des UBA (Umweltbundesamtes), die sich auf eine Studie
des Fraunhofer Institutes für Windenergie beruft. Eine weitere Machbarkeitsstudie der LBD-
Beratungsgesellschaft ist vom Umweltministerium des Landes BW in Auftrag gegeben worden.
Links zu den Studien finden Sie in den Kapiteln "Sicherung der Versorgung", "Sicherung der
Grundversorgung" und "Grundlastnetz".
Aufwände:
Sicherung der Versorgung:
Das vom Umweltministerium BW u. LBD-Beratungsgesellschaft mbH (LBD) in Auftrag gegebene
Energiewirtschaftliches Gutachten zu den Erfordernissen zur Ausgestaltung des Marktdesigns für einen
Kapazitätsmarkt Strom, Stand 20. Dezember 2011 kommt zu folgender Erkenntnis:
Zitat:
"Zukünftig werden immer häufiger Start- und Stop-
Vorgänge und immer mehr regelbare Leistung als
Reaktion auf erneuerbare Energien notwendig sein.
GuD- (Gas und Dampf-) Kraftwerke haben gegenüber
Steinkohlekraftwerken Vorteile in der Flexibilität. Sie
erreichen höhere Laständerungsgradienten und
erheblich kürzere Startzeiten.
Gleichzeitig sind Erdgasbasierte Kraftwerke deutlich
emissionsärmer als Steinkohlekraftwerke.
Die flexibelsten Anlagen sind virtuelle Kraftwerke auf
Basis von BHKW- (Blockheizkraftwerk-) Anlagen. Typische Startzeiten für
Motoren-BHKW liegen bei ca. 5 Minuten. Je nach
Modulgröße können diese auch kürzer ausfallen. Die
Zusammenfassung einer Vielzahl von Motoren-
BHKW erlaubt ein virtuelles Kraftwerk mit praktisch
beliebiger Teillast und sehr hohen
Laständerungsgradienten. Nachteil solcher BHKWbasierten
Anlagen ist die notwendige Entkopplung
von Strom- und Wärmeerzeugung. Diese
Entkopplung bedeutet Einschränkungen entweder bei
der Flexibilität oder den Emissionen."
-> zur Studie
Sicherung der Grundversorgung über konventionelle Kraftwerke:
Da die Voraussetzungen für eine 100% Versorgung über eE noch nicht geschaffen sind, müssen bis
auf weiteres konventionelle Kraftwerke die Versorgung sicherstellen.
Das Nachrichtenmagazin „Die Welt“ kommt in einem Artikel vom 14. Okt. 2012 mit dem Titel „So
rechnet sich die Ökobranche die Energiewende schön“ zu der Erkenntnis:
„Bislang reichte eine verlässliche Kraftwerkskapazität von 120 Gigawatt aus, um die deutsche
Jahreshöchstlast von rund 83 Gigawatt Stromverbrauch zu decken. Ab etwa 2020 soll
Deutschland aber nach den Plänen der Bundesregierung Kraftwerke mit 220 Gigawatt
Leistung vorhalten.
Der Zubau ist nötig, weil Solarstrom und Windkraft viel seltener bereitstehen als
konventionelle Quellen. Diese Verdopplung der Erzeugungskapazitäten kostet einer Studie der
TU Berlin zufolge bis 2030 mehr als 300 Milliarden Euro. Der Aufwand für
Speichertechnologien ist darin noch nicht enthalten."
Das Fraunhofer Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik, Gruppe Energiewirtschaft und
Systemanalyse, Dr.-Ing. Michael Sterner: “Netzausbau vs. Speicher vs. Energiemanagement?
Möglichkeiten und Grenzen der Ausgleichsmaßnahmen” zeigt das Ergebnis einer Simulation einer
100% Wind + PV Versorgung Europas über 8 Wetterjahre (2000-2007):
Zitat:
"Vollständiger EU Ausgleich bedingt extrem hohe Übertragungskapaz.
Autonom vs. Ausgleich: Speicherbedarf sinkt um Faktor 9
Trotz idealem Ausgleichs sind bis zu 70% Lücken vorhanden
Bedarf an anderen Ausgleichsoptionen bleibt bestehen"
-> zur Studie
Vergleichszahlen an einem Solarfeld:
Fotos: BI-Stauferland
Bild 1: Septembersonntag, 13.30 Uhr: 894,4 kW Leistung; 232 Haushalte; 124,0 t CO2-Einsparung
Bild 2: Septembersonntag 18.00 Uhr: 238,5 kW Leistung; 62 Haushalte; 125,2 t CO2-Einsparung
Unklar bleibt an diesem Beispiel die Berechnung der aktuell versorgten Haushalte über die angezeigte
aktuelle Leistung. Bei dieser Anzeige würden pro Haushalt 3,85 kW benötigt werden. Bei einem 12
Stunden Tag wären dies eine jährliche Strommenge von (3,85x4380) 16.863 kWh. Ein 4-Personen
Haushalt verbraucht jedoch durchschnittlich im Jahr 4.500 kWh
(Quelle: http://www.stromrechner.com/blog/2010/09/30/durchschnittlicher-stromverbrauch-
deutscher-haushalte/).
Man beachte auch die Aussagen über das eingesparte CO2:
Wir vermuten, dass die Einsparung über die abgegebene Leistung aufsummiert wird. Auf welcher Basis
diese berechnet wird können wir nicht nachvollziehen.
Interessant wird es, wenn die Anlage am Abend keine Leistung mehr liefert:
Foto: BI-Stauferland
Zu hinterfragen wäre der Verbrauch der Haushalte an diesem Tag. Ob die zur Verfügung stehende
Leistung an dem sonnigen Septembersonntag auch komplett abgegriffen wurde, dürfte unwahr-
scheinlich sein.
Eine Frage bleibt trotzdem spannend:
Wo kommt am Abend die Versorgung der 232 Haushalte her, die noch um 13.30 Uhr beliefert wurden?
Privilegierung der eE im BauGB mit entsprechenden Verfahrensaufwände zur
Genehmigung:
Die Privilegierung führt zu erhöhten Kosten über die Genehmigungsverfahren. Zudem ist den
Verwaltungsbehörden die Entscheidungsbefugnis beschränkt. Dies führt durch ein damit verbundenes
Expansionsstreben der Energieversorger zu einer Ausbeutung der Naturräume.
o
Förderung der eE über EEG-Einspeisevergütung:
Hierbei tritt eine reale Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zurück und die öffentlichen wie auch die privaten
Kassen werden über Gebühr beansprucht. Siehe auch "Politik mit System - Das Erneuerbare
Energien Gesetz".
Das vom Umweltministerium BW u. LBD-Beratungsgesellschaft mbH (LBD) in Auftrag gegebene
Energiewirtschaftliches Gutachten zu den Erfordernissen zur Ausgestaltung des Marktdesigns für einen
Kapazitätsmarkt Strom, Stand 20. Dezember 2011 kommt zu der Erkenntnis:
Zitat:
"Das EEG hat bewiesen, dass der finanzielle Anreiz durch das Setzen
eines Preissignals (Höhe des EEG-Entgeltes) zu unerwarteten
Kapazitäten (Anlagenaufkommen) und zu Fehlallokationen
(Überförderung) führen kann."
-> zur Studie
Förderung der Grundversorgung über konventionelle Kraftwerke:
Siehe auch „Stuttgarter Zeitung“, Bericht vom 19.01.2012: „Land fordert Anreize für Kraftwerksneubau“
Link: Pressemitteilungen Umweltministerium Baden-Württemberg
Das vom Umweltministerium BW u. LBD-Beratungsgesellschaft mbH (LBD) in Auftrag gegebene
Energiewirtschaftliches Gutachten zu den Erfordernissen zur Ausgestaltung des Marktdesigns für einen
Kapazitätsmarkt Strom, Stand 20. Dezember 2011 kommt zu dem Schluss:
Zitat:
"Das bestehende Marktmodell (Energy-only-Market) ist bei Erhalt der
derzeitigen hohen Wettbewerbsintensität aus fundamentalen und
strukturellen Gründen nicht in der Lage die erforderlichen Anreize zur
Errichtung neuer Erzeugungs- und Speicherkapazitäten zu setzen.
Ausgangsbasis für die Initiierung des Kapazitätsmarktes ist es,
finanzielle Anreize für Ersatzinvestitionen für hocheffiziente
Kraftwerke zu schaffen, um das Niveau der Versorgungssicherheit
innerhalb der Energiewende zu erhalten.
Weder der Markt noch ein unabhängiger Sachverständiger wird den
bedarfsgerechten Kapazitätsausbau effizient bestimmen können."
-> zur Studie
Grundlastnetz:
Aus der UBA-Studie Energieziel 2050: 100% Strom aus erneuerbaren Quellen, geht hervor:
Zitat:
"Der Umbau des Energiesystems zu einer vollständig auf erneuerbaren Energien
basierenden Stromerzeugung führt aus verschiedenen Gründen zu veränderten
Anforderungen an die Netzinfrastruktur und -betriebsführung, insbesondere
hinsichtlich des sicheren Netzbetriebs. Zudem ist das Netz bisher nicht für große
Leistungstransite über große Entfernungen, die durch den Ausbau der Offshore-
Windenergie im Norden und den zunehmenden europäischen Stromhandel
bedingt sind, ausgelegt.
Dazu wären Mehraufwendungen der Netzbetreiber durch
die Bundesnetzagentur vollständig anzuerkennen und umzulegen."
-> zur Studie
Netz zur flexiblen Verteilung, Lastmanagement:
Die UBA-Studie Energieziel 2050: 100% Strom aus erneuerbaren Quellen kommt zu dem Ergebnis:
Zitat:
"Es ist notwendig, auch die Infrastruktur für Lastmanagement und Stromtransport
auszubauen."
-> zur Studie
Diese Infrastruktur ist unter dem Namen "Smart Grid" bekannt und bedeutet ein intelligentes
Stromnetz. Welche Anstrengungen, Aufwände und Umsetzungsproblematiken dabei gemeistert werden
müssen, kann man in "wikipedia" nachlesen. Das für die geplante Energiewende benötigte
deutschlandweite, bereichsumfassende "Smart Grid" kann bisher nur in Ansätzen verwirklicht werden,
wie "der Spiegel" berichtet.
Die Frage, ob der Bürger die Regelmechanismen auch akzeptiert, die ein Smart Grid oder ein virtuelles
Kraftwerk den Stromkunden und kleinen Energieerzeuger vorschreibt, wird erst gar nicht gestellt.
Risiken:
Auf die Problematik der Umstellung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien weist auch ein
Artikel in der Stuttgarter Zeitung vom Freitag, 9. März, hin, unter dem Titel „Ohne Speicher gibt es keine
Energiewende“. Dort wird der Vorstand Energie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt,
Ulrich Wagner, zum Thema der Speichermöglichkeiten zitiert: „Zur Zeit gibt es keine ausreichend
leistungsfähigen und bezahlbare Techniken im erforderlichen Umfang“.
Auch wird berichtet, dass die erforderlichen Investitionskosten auf dem Stromsektor bis zum Jahr 2030
auf 280 Milliarden Euro veranschlagt werden. Nicht eingerechnet sind die noch zu schaffenden Anreize
für die Grundlastsicherung. Diese Aufwendungen sind überwiegend der Wind- und Solarstrom-
einspeisung geschuldet.
Siehe auch: mögliche Alternative
o
Verlustbehaftet
Steuerungstechnisch aufwändig zu regelnde Netz- und Marktgestaltung, sowohl durch die Vorgaben
der Politik und der Rechtsprechung, als auch in den technisch notwendigen Einrichtungen. In der Breite
ist kaum zu kontrollieren, ob alle Parameter effektiv zusammenarbeiten. Somit ist dieses System
extrem störanfällig und mit hohen Verlusten behaftet.
o
Wirtschaftliches Scheitern, bereichsübergreifend:
Da die benötigte Infrastruktur nicht voll ausgelastet ist, ist ein wirtschaftliches Arbeiten der Systeme
nicht möglich. Durch Aufwendungen in der Planung zur Betrachtung der Wirkungen auf die
Gesamtsysteme, technisch, wie auch ökologisch, werden Mittel gebunden. Finanzierungen und
Förderungen mit Allgemeinmittel müssen geschaffen werden. Hierbei entstehen Defizite in anderen
Bereichen.
Das Nachrichtenmagazin „Die Welt“ kommt in einem Artikel vom 14. Okt. 2012 mit dem Titel „So
rechnet sich die Ökobranche die Energiewende schön“ zu dem Schluß: „Insgesamt steigt die
Subvention für Ökostrom im kommenden Jahr deshalb von 14 auf rund 20 Milliarden Euro.
Das ist Kaufkraft, die an anderer Stelle der Volkswirtschaft fehlt.“
Welche Auswirkungen dies im sozialen Bereich hat, ist vom ARD und SWR in Mainz recherchiert
worden unter den Titeln "Für Hartz IV Empfänger werden die gestiegenen Strompreise zur
Schuldenfalle: Luxus Strom" und "Keine Strom-Zuschüsse für Hartz-IV-Empfänger". Die
"Frankfurter Allgemeine" nimmt das Thema "Energie und Armut" in einem Artikel vom 06.07.2013 auf
und berichtet: "Die Energiewende gibt es nicht umsonst, und mit jeder neu installierten
Solaranlage und jedem zusätzlichen Windrad wird sie teurer."
Siehe auch: "Politik mit System - Energiewende"
o
Gefährdung des Natur- und
Landschaftsschutzes:
Bedingt durch die Schaffung von Anreizen
(Privilegierung im BauGB, EEG-Vergütung) und
durch die notwendige Schaffung einer immensen
Infrastruktur werden Interessen des Natur- und
Landschaftsschutzes vernachlässigt.
Landbesitzer, Verbände und Gemeinden werden
zu Naturstromerzeuger. Diese werden unter-
nehmerisch handeln. Somit sind Konflikte mit
Natur- und Landschaftsschutz vorprogrammiert.
Siehe auch: "Politik mit System"
Maschinen mit 70 m Nabenhöhe auf der Ostalb
Foto BI-Stauferland
o
Gefährdung der Gesundheit und des Lebensraumes von uns allen:
Windkraftanlagen sind industrielle Großanlagen. Je größer die Anlage, um so Wirtschaftlicher kann sie
arbeiten. Wie von jeder Industrieanlage gehen von ihr Emmissionen aus. Diese gelangen in das Umfeld
des Menschen. Gesundheitliche Folgen sind nicht auszuschließen.
Siehe auch: "Risiken der Windenergie"
Ökobilanz
Die Ökobilanz ist Teil einer ganzheitlichen Bilanzierung und wird in der DIN ISO 14040 ff beschrieben.
Die rein energetische Amortisationszeit einer Windkraftanlage wird unter einem Jahr angegeben, d. h.,
die zur Herstellung eingesetzte Energie wird in dieser Zeit wieder eingefahren. Oft wird auch von der
Amortisationszeit des eingesetzten Kapitals zur Errichtung einer solchen Anlage gesprochen. Diese
Angaben entsprechen jedoch keiner ganzheitlichen Bilanzierung.
Siehe auch Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Erntefaktor#Windkraftanlagen
Auch werden Flächenverbrauch und Naturschutz in der Ökobilanz nicht bewertet. Rechnet man die
Bilanzierung der benötigten Infrastruktur, wie Stromtrassen und Speicheranlagen, zu der Bilanz von
Windkraftanlagen hinzu, verschlechtert sich die Ökobilanz.
Die ganzheitliche Betrachtung erstreckt sich von der Aufarbeitung der Rohstoffe bis zum Abbruch der
Anlage und deren Entsorgung oder Wiederaufbereitung der Materialien. Ebenso eingeschlossen sind
Bewertungen der ökonomischen, ökologischen, technischen und sozialen Einflüsse von Produkten.
Somit wird sichergestellt, daß alle wesentliche Faktoren zu einer nachhaltigen Entscheidungsfindung
betrachtet werden.
Die ökologische Wirkung von Windkraftanlagen in der Biosphäre der Erde, unter anderem auf
Windströmungen, Avifauna und andere Lebewesen, ist bislang noch Forschungsgegenstand
ohne wesentliche und sichere Erkenntnisse. Inhalt der Studien sind vor allem quantitative
Betrachtungen durch das sog. Monitoring. Der Einfluß der Windkraftanlagen auf die Qualität
der Lebensräume wird hierbei nicht berücksichtigt.
Wirtschaftlichkeit
Eine Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen ist in Baden-Württemberg nur durch die Vergütung des
Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) gegeben. Siehe auch "Politik mit System"
Wir haben versucht zu ermitteln, welche Ergebnisse aus einer Anlage oder einem Windpark erwachsen.
Grundlage der Wirtschaftlichkeitsrechnung sind die erfassten Betreiberdaten des Deutschen
Windenergie Instituts in Wilhelmshafen (DeWI). Daraus geht hervor, dass nach Abzug aller zum Betrieb
und Instandhaltung notwendigen Kosten die Wirtschaftlichkeitsgrenze durchschnittlich bei einer
Anlagenleistung von ca. 2000 Volllaststunden (VLh) liegt. Dies entspricht einem Wirkungsgrad von
knapp 23 % gegenüber den maximal leistbaren 8760 Jahresstunden. Diese 2000 VLh muss eine
Anlage im Jahr leisten, um wirtschaftlich zu arbeiten.
Im Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) wird auch der sogenannte Referenzertrag genannt, der einer
Windkraftanlage (WKA) zugrunde liegt, um die Förderfähigkeit zu berechnen. Der Referenzertrag ist ein
theoretisch ermittelter Ertrag über 5 Jahren und bildet den Wirkungsgrad einer Anlage ab, an einem
guten Windstandort. Eine WKA ist nach dem EEG förderfähig, wenn sie 60 % des Referenzertrages
erbringt. Wir nehmen dabei an, dass der unterst mögliche Referenzertrag 2000 VLh nicht
unterschreiten dürfte. Dies hängt jedoch von den einzelnen Maschinen ab.
Selbst der Bundesdurchschnitt lag in den Jahren 2004 – 2009 nur bei 1574 VLh (18%)[1]. Vergleicht
man dies mit dem Referenzertrag[2] einer modernen Anlage wie der Enercon E-126, die mit einem
guten Wert von 32% aufwarten kann, dies sind 2839 VLH, dann würde diese Maschine ab 1704 VLh,
also unterhalb der Wirtschaftlichkeitsgrenze bereits durch das EEG gefördert. Vielleicht kommt die
Anlage durch die große Nabenhöhe auf überdurchschnittliche Volllaststunden, allerdings mutet die
Erreichung einer Wirtschaftlichkeit durch die Steigerung der Höhe der Anlagen wie der Turmbau zu
Babel an.
Aus einem Gutachten zu den Auswirkungen des Regierungsentwurfs zum EEG 2012 auf die
Windenergie an Land - Kurzgutachten - im Auftrag des Wirtschaftsverbandes Windkraftwerke e. V.
(WVW) und Bundesverband Windenergie (BWE) geht hervor:
„Die Berechnung der Stromgestehungskostenergab für die derzeit
häufigste Anlagenklasse von 2-2,9 MW unter den getroffenen
Grundannahmen, dass an einem 100 %-Standort eine
Anfangsvergütung von 9,16 ct/kWh benötigt wird, um die angestrebte
Eigenkapitalverzinsung von 12 % zu erreichen
Die Betrachtung der zu erwartenden Eigenkapitalverzinsung unter
Zugrundelegung einer Anfangsvergütung von 8,93 ct/kWh und einer
Grundvergütung von 4,87 ct/kWh ergab für die Anlagenklasse von
2-2,9 MW, dass bspw. an einem 60 %-Standort keine positive
Verzinsung erreicht werden kann und somit keine Wirtschaftlichkeit
gegeben ist. An einem 80 %-Standort wird eine Eigenkapitalverzinsung
von 7,5 % erzielt, an einem 100 %-Standort von 10,3 %. Diese liegt
somit unter der im Rahmen des Gutachtens für diesen Standort
angestrebten Eigenkapitalverzinsung von 12 %. Diese angestrebte
Eigenkapitalverzinsung wird erst an einem – sehr guten – 120 %-
Standort erreicht bzw. leicht überschritten. [DWG 2011]“
Auch im Rundbrief Ausgabe 43 vom Februar 2012 der PROKON Unternehmensgruppe ist zu lesen:
„Die Vergütung nach dem EEG ist so berechnet, dass sie dem Windparkbetreiber eine
ausreichende Verzinsung des eingesetzten Kapitals ermöglicht.“ Aus den Zahlen des
Geschäftsbereiches Windkraft kann man für die Jahre 1999 bis 2011 eine Verzinsung von
durchschnittlich ca. 3% errechnen. Die Vergütung des EEG mit eingerechnet. Hier stellt sich die Frage,
wie denn eine Wirtschaftlichkeit ohne EEG-Vergütung aussehen wird? Mit welchen Versprechen
Windparkbetreiber Anleger locken hat die ARD in seinem Magazin "plusminus" am 14.08.2013 am
Beispiel PROKON aufgezeigt: Link zur Sendung
Aus einem Pressebericht der Südwestpresse vom 18.02.2011 mit dem Titel „Gussenstadt hat genug
von Windkraft“ ist zu entnehmen, dass die Wirtschaftlichkeit der bestehenden Anlagen 20% unter den
Erwartungen liegt. Auch erfährt man in einer Reportage der Stuttgarter Zeitung vom Montag, 5. März
2012, mit dem Titel „Abfall zu Gold“: „Die Stadtwerke Fellbach sind frühzeitig in die Energiewende
eingestiegen: Schon vor mehr als 10 Jahren haben sie vier Windräder bei Gussenstadt auf der
Alb errichtet,... Die Investition vor Ort hat den Stadtwerken viel Lob eingebracht, aber auch
Probleme. Denn der Wind bläst in der Region Stuttgart nur mäßig, und so bleiben die Renditen
gering. Fast 20 Jahre dauere es, bis man in die schwarzen Zahlen komme, sagt der technische
Betriebsleiter Gerhard Ammon.“
Das Gebiet bei Gussenstadt liegt in einem ehemals festgelegten Vorranggebiet auf ca. 600 m
Meereshöhe, mit einer guten Windhöffigkeit, und trotzdem dürfte die Gemeinde kaum von der
Windstromerzeugung provitieren. Eigene Berechnungen aus den Betreiberdaten ergeben sogar eine
Minderung von 40% gegenüber den prognostizierten Werten. Siehe Datenblatt
Selbst auf 900 m Meereshöhe, bei Simmersfeld im Schwarzwald ist man nicht besonders glücklich über
den Ertrag des Windparks. Dies haben die Stuttgarter Nachrichten schon am 14.06.2011 berichtet mit
dem Titel "Laues Lüftchen statt steifer Brise". Nach unseren Berechnungen müssten die Maschinen
60% unter den prognostizierten Werten liegen. Siehe Datenblatt
Auch über die Rotoren in Freiburg sind die Anleger nicht glücklich, wie die Badische Zeitung vom 16.
November 2012 unter dem Titel "Flauer Wind - Anleger klagen gegen Freiburger Windkraft
Gesellschaft" berichtet.
Nimmt man die veröffentlichten Leistungsdaten der ENBW, erreichten die WKA in Baden-Württemberg
im Durchschnitt der Jahre 2004 – 2011 gerade mal 1155 VLh (13,2%)[3]. Aus diesen Zahlen geht
hervor, dass in Baden-Württemberg die Anlagen mit durchschnittlich 57,8 % eines Referenzertrages
von minimal 2000 VLh gerade noch eine Förderung bekommen. Einige fallen aus der Förderung heraus
und senken den Durchschnitt. In Baden-Württemberg sollen jetzt aber die weniger windhöffigen
Gebiete zur Windkraftnutzung ausgewiesen werden. Dies bedeutet, dass weit mehr Anlagen ohne
Förderung laufen werden und dadurch mit Sicherheit konkursprogrammiert sind.
Inzwischen hat die Politik auch hier nachgebessert. Die 60%-Referenzertragsregelung fiel im Frühjahr
2012. Der Windstrom wird nun voll gefördert, und es wurde eine zusätzliche Marktprämie eingeführt.
Siehe auch unter "Politik mit System - Das Erneuerbare Energien Gesetz".
Wenn Unternehmer auf eine unkalkulierbare Basis aus Wetter, Klima, Sonne, Wind und staatlich
verordneten Vergütungen vertrauen, kann dies nur dadurch erklärt werden, dass enorme Gewinne in
kurzer Zeit erwartet werden. Allerdings scheint das Vertrauen nicht allzu groß zu sein, da immer mehr
um Bürgerbeteiligung geworben wird, damit das nötige Kapital zusammenkommt.
Wer sich alles an diesem System bedient, ist in dem Artikel der FAZ vom 12.02.2013 mit dem Titel
„Windige Geschäfte um Windreich“ zu lesen. Zitat: "Weil Windkraftpionier Willi Balz kurzfristig
Geld brauchte, lieh es ihm ein schottischer Lord gegen 24 Prozent Zinsen. Zur Ablösung des
Kredits vermachte Balz dem Schotten das Windparkprojekt Deutsche Bucht." Der Bericht ist
nicht frei verfügbar, kann aber im FAZ-Archiv gegen Gebühr eingesehen werden. Nicht vorenthalten
wollen wir Ihnen die Stellungnahme der Windreich AG zum Artikel. Daraus geht hervor, um welche
Milliardenbeträge es bei diesen Investititonen geht. Welcher Filz sich dabei auftut ist in der "Frankfurter
Allgemeinen" vom 10.09.2013 unter dem Titel "Windreich ist zahlungsunfähig und beantragt
Insolvenz" nachzulesen.
Wenn dann die Geschäftsgrundlage wegbricht, ist der Aufschrei groß, wie aus einem weiteren Artikel
der FAZ vom 04.02.2013 mit dem Titel „Das ist der GAU für die Energiewende“ zu erfahren ist.
Dr.- Ing. Detlef Ahlborn hat für die Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT.de die Verfügbarkeit und
Wirtschaftlichkeit von Windenergie untersucht. In dieser Ausarbeitung wird die gesamtwirt-
schaftliche Auswirkung der Windenergie und ihre praktische Verlässlichkeitt für eine sichere
Stromerzeugung betrachtet.
[1] Berechnung mit Zahlen aus DeWI und http://transnetbw.de/
[2] Referenzerträge der Hersteller werden über 5 Jahre angegeben, die Tabellen der Hersteller sind
kostenfrei herunterzuladen. siehe Link
[3] Tabelle Dr. Christoph Leinß 10.2011
Die unvorstellbare Größe
Beispiel: 130 m Nabenhöhe, 100 m Rotordurchmesser.
Nabenhöhen mit 135 m und Gesamthöhen von 200 m sind inzwischen Stand der Technik. Einen
interessanten Filmbeitrag gibt es auf 3Sat zu sehen. Hier wird der Bau einer Enercon-126 mit 200 m
Höhe und 7000 Tonnen Gesamtgewicht dokumentiert.
In Zukunft werden Nabenhöhen von 160 m und Rotordurchmesser von 135 m durchaus realistisch sein.
Man beachte die Menschen neben den Gebäuden und die Flugobjekte neben dem Rotor.
Der Windpark oder Maschinenpark
Um den wirtschaftlichen Bau und Betrieb von Windkraftanlagen zu optimieren, wird versucht, diese in
sog. Windparks zusammen zu stellen. Hierbei kann die benötigte Infrastruktur wie Versorgungswege,
Netzanschlußkabel und die Bereitstellung von Instandsetzungs- und Überwachungssysteme
zusammengefasst werden. Hierdurch entstehen dem Betreiber Vor- sowie auch Nachteile.
siehe Wikipedia "Windpark"
Ein weiteres Problem ist die Schallemmission. Die Lautstärke eines Maschinenparks zur
Windstromerzeugung gehorcht den physikalischen Gesetzen der Schallausbreitung. Welche Folgen
dies hat erfahren Sie unter "Risiken der Windenergie - Lärm/Gesundheit"
DIE BÜRGERINITIATIVE
STAUFERLAND WAR DABEI
Wir waren ab 10:00 Uhr auf dem
Schillerplatz in Göppingen zu finden.
Dort hatten wir mit dem Verein
Mensch Natur einen Infostand
aufgebaut.
Weitere Info hier.
+
+