Hintergrundwissen - Risiken der Windenergie - Lärm - Gefahren - Wertverlust
Für den Erhalt unserer Naturräume
Die Bürgerinitiative Stauferland hat einen offenen Brief an den Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann unterzeichnet. Der Verein Mensch Natur hat an den Baden - Württembergischen Minister-  präsident Winfried Kretschmann einen offenen Brief verfasst zu den dringenden Problemen der Energie-  wende, insbesondere dem geplanten Ausbau der Windkraft. Dieser Brief wird von 30 Bürgerinitiativen, Vereinen und Verbänden unterstützt: Offener Brief an MP Winfried Kretschmann
ARTE Future zeigt den Film "Die Wärmemacher" Die Wärmenutzung hat den größten Anteil am Energieverbrauch. Dass Abwärme aus Industrieprozesse ein großes Potential zur Deckung des Strombedarfes haben kann, wird in einem Beitrag von Arte-Future deutlich, mit dem Titel "Die Wärmemacher". Der Film ist im ZDFplanet-e anzuschauen: Link
Schreiben Sie eine E-Card an Ihre Landtags- und Bundestagsabgeordnete Bitte senden Sie Ihren Kandidaten im Wahlkreis (und nach Möglichkeit auch weiteren) regelmäßig eine andere der 18 vorbereiteten E- Cards. Wenn Sie neben der vorbereiteten Botschaft noch eine persönliche Nachricht hinzufügen möchten, können Sie das tun, Das Formular ist sehr einfach auszufüllen. Die E-Cards finden Sie hier: Link zur Auswahl Eine Anleitung finden Sie hier: Link zur Anleitung Die Übersicht der Kandidaten der jeweiligen Länder finden Sie hier: Link zu den Kandidaten
Die Stunde der Vernunft! Bundesweit haben sich tausende von Menschen am Aktionstag für eine Vernünftige Energiepolitik beteiligt. Hier sehen Sie einen Überblick über die Aktionen
DIE BÜRGERINITIATIVE STAUFERLAND WAR DABEI  Wir waren ab 10:00 Uhr auf dem Schillerplatz in Göppingen zu finden. Dort hatten wir mit dem Verein Mensch Natur einen Infostand aufgebaut. Weitere Info hier.
Lärm  Gesundheit  Gefahren  Wertverlust bei Immobilien  Zurück zu:  Landschaftsschutz - Tourismus - Naturschutz  zurück zu Hintergrundwissen Lärm  Windkraftanlagen sind weit über Gemeindegrenzen hinweg wirkende, raumbedeutsame  Industrieanlagen, die privatwirtschaftlich ausgerichtet sind. Hörbarer Lärm wird im Rahmen der  Baugenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. nach der Technischen Anleitung  (TA) Lärm bewertet. Im Genehmigungsverfahren beinhaltet dies jedoch nur eine modellhafte,  theoretische Betrachtung ohne die physikalischen Gegebenheiten der Schallausbreitung im offenen  Gelände mit einzubeziehen.  Die Schallprognosen der Windparkplaner werden nach einem sogenannten „neutralen“ Windprofil  berechnet. Das logarithmische Windprofil liegt aber nur kurzzeitig bei einer neutralen Luft- und  Temperaturschichtung vor. Für den Großteil des Tages liegen abweichende Windprofile vor. Aus  diesem Grund erfasst kaum eine Schallprognose eines Windparks die realen Gegebenheiten.    Durch Wind- und Witterungsverhältnisse können die Schallpegel bis zu 30 db schwanken, was bei einer  Erhöhung eine Verdreifachung der wahrnehmbaren Lautstärke bedeutet[1]. Auch entstehen durch  Reflexionen an Gebäuden, Berg und Hügelflanken Interferenzphänomene, die zu Resonanzen und  Schwebungen, zu einem An- und Abschwellen der Lautstärke führen[2]. Diese Resonanzen und  Schwebungen treten ebenfalls auf, wenn Anlagen nebeneinander stehen oder in Windparks  zusammengefasst sind. Auch mehrere Windparks im Umkreis beeinflussen sich in der Geräusch-   entwicklung.   Weitere Schallquellen, wie Straßen, Landwirtschaftliche Betriebe, Fluglärm und Gewerbebetriebe vor  Ort leisten einen Schalleintrag in die Umgebung. Dieser wird meist unterschätzt. Dadurch kann es leicht  zu einer Überschreitung der Grenzwerte kommen.    An einem Bildbeispiel aus Wäschenbeuren, Kreis Göppingen, wird die Ahnungslosigkeit der  Gemeinden deutlich:  Fotomontage BI-Stauferland   Hier wird ein Baugebiet erschlossen, 750 - 800 m entfernt von drei geplanten Vorranggebieten der  Region Stuttgart, GP-02. Die Montage zeigt die Rotoren im Hintergrund. Stellt man sich vor, dass jeder  Rotor bei Volllast so laut ist, wie ein Raupenbagger, z.B.: 106 dBA bei einer Enercon E-101 mit 135 m  Nabenhöhe, dann kann man sich ein Bild machen über den Lärmpegel bei Nacht. Konflikte sind damit  vorprogrammiert.    In den offiziellen Datenblättern sind die Schalltechnischen Kennwerte oft nicht enthalten. Diese  erfährt man beim Hersteller oder über weitere Recherchen. Für die Enercon E-101 wird mit einem  Kennwert von 99 - 106 dBA für unterschiedliche Windgeschwindigkeiten gerechnet.    Zudem ist in Betracht zu ziehen, dass während der Bauphase mit einem erheblichen Schalleintrag zu  rechnen ist:   Schallemissionen der eingesetzten Geräte während des Baus der Windkraftanlage (WKA): Art,                                        Schallquelle, LWA,eq / LWA,max Transport pro WKA,               1 Lkw/h,                 105 / 110 Kabelverlegung pro WKA,      1 Bagger,              105 / 110 WKA-Standort,                          Bagger,              105 / 110 WKA-Standort,                          Betonrüttler,       105 / 105 WKA-Standort,                          Kran,                    95 / 95 Verladung,                Erde und Schotter in Lkw,    95 / 120   LWA,eq. = A-Bewerteter Schallleistungspegel des energieäquivalenten Betriebsgeräusches in dB für den mittleren Arbeitszyklus von 8 Stunden LWA,max. = A-Bewerteter Schallleistungspegel der Betriebsgeräuschspitzen in dB Auch ist zu bedenken, dass zum Bau eines größeren Windparks eine durchschnittliche  Transportfrequenz von 4 bis 5 LKW-Fahrten pro Stunde notwendig sind.    Wie sich Schall aus unterschiedlichen Quellen ausbreitet und zu welchen Verdichtungen und  Interferenzen dies führt, kann an der Wellenausbreitung in einem ruhigen Wasserbecken oder Teich  ausprobiert werden.      Die Beobachtungen sind auf die Schallausbreitung von Windkraftanlagen übertragbar.   Auch innerhalb von Gebäuden treten, wie beim Klangkörper von Musikinstrumenten, Interferenz- und  Resonanzphänomene auf. Besonders gefährdet sind die häufig im Außenbereich verwendeten  Ständerkonstruktionen aus Holz oder Stahl mit elastischer Außenhaut. Dies können Ställe sein oder  ältere Gebäude in Holzständerbauweise. In den Innenräumen treten oft stehende Wellen auf, die ein  Verändern der Lautstärke im Raum zur Folge haben. Hierzu gibt es jedoch kaum Studien, wobei  Computersimulationen mit den gängigen Simulationsprogrammen durchaus ein Ergebnis zeigen  könnten. Bei Belästigung hier Recht zu bekommen, ist nur mit aufwändigen und teuren Gutachten  möglich.   Eine weitere Problematik, die nirgends in Verordnungen oder Gesetzen berücksichtigt wird, birgt die  Tonalität von Schall. Dies sind einzelne Frequenzen, die aus dem Grundgeräusch hervortreten. Decken  sich diese mit der eigenen Stimme, kommt es zu Resonanzen im Körper. Diese sind dann für die  betroffene Person spürbar. Von dieser Erfahrung berichten mehrere Mitglieder der Bürgerinitiative  Stauferland. Dies konnte bei eigenen Messungen bestätigt werden.    Manche Besucher von Windparks berichten, dass die Anlagen kaum zu hören wären. Dies mag  subjektiv richtig sein. Man muss allerdings dabei bedenken, unter welchen Bedingungen die  Beobachtungen gemacht wurden. Tagsüber wird das Geräusch von näheren und lauteren Lärmquellen  überdeckt. Man ist mit dem Auto angefahren, der nahe Verkehr rauscht, es wird gesprochen, der  Kiesweg knirscht, die Jacke raschelt. Auch wird man einen Besuch einer solchen Anlage nicht bei  starkem Wind machen.   Um die eigene Lärmempfindlichkeit zu testen, bietet sich folgender Selbstversuch an:   Nehmen Sie einen Radiowecker, trimmen die Lautstärke tagsüber auf einen für Sie angenehmen Wert,  so wie Sie denken, geweckt werden zu wollen. Dann stellen Sie die Weckzeit, damit Sie mitten in der  Nacht, so gegen 3:00 Uhr, geweckt werden. Sie werden bemerken, dass Sie aus dem Schlaf gerissen  werden und die Lautstärke als unangenehm empfinden.  Wenn Sie jetzt herunterregeln und den Wecker tagsüber einschalten, werden Sie wiederum erstaunen,  wie leise er ist. Die Empfindung ist also stark von den Gegebenheiten abhängig und kann bis zum  doppelten oder sogar dreifachen Lautstärkeempfinden variieren. Dies macht die Einschätzung des  Lärms einer Windkraftanlage so problematisch.  Video mit den Geräuschen von Windkraftanlagen aus 762 m Entfernung hier.    Auswirkungen von periodischem Lärm auf den Menschen hat Prof. Dr. Rainer Mausfeld, Uni Kiel, Dept. Psychologie, beschrieben: Link    Ein weitreichender Schutz der Bevölkerung vor Lärmimmissionen ist im Windenergieerlass von Baden-   Württemberg nicht vorgesehen. Es wird den Anlagenplanern sogar ermöglicht, den von der  Landesregierung empfohlene Vorsorgeabstand von 700 m zu unterschreiten.  Zitat: "Wenn keine bauleitplanerischen Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung  vorliegen, hat der Antragsteller die Möglichkeit, im immissionsschutzrechtlichen Genehm-   igungsverfahren nachzuweisen, dass die von ihm beantragte Windenergieanlage die  Immissionsrichtwerte der TA Lärm auch bei geringeren Abständen einhält. Durch diesen  Nachweis wird die Anlage möglicherweise außerhalb des im Regionalplan festgelegten  Vorranggebiets errichtet."    [1]     http://de.wikipedia.org/wiki/Schallausbreitung [2]     http://www.fairaudio.de/hifi-lexikon-begriffe/interferenz.html: Gesundheit Was seitens der Genehmigungsbehörden nicht berücksichtigt wird, ist die gesundheitliche Problematik  des nicht hörbaren, langwelligen Infraschalls, der selbst Gebäude durchdringt und innerhalb von  Räumen sich durch oben, in Lärm, genannte Resonanzerscheinungen noch verstärken kann.  Infraschall sind periodisch auftretende, langwellige Luftdruckschwankungen, die nicht mehr über das  Ohr wahrgenommen werden können. Sie äußern sich durch Resonanz im Körper, was durch ein  Vibrieren oder gepulstes Schlagen wahrgenommen wird.  Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Infraschall Günther Scholz, Johannes Hensel, Thomas Janssen von der HNO-Klinik der Charité, der  Universitätsmedizin Berlin, D10117 Berlin und der HNO-Klinik der TU München kommen zu dem  Ergebnis, dass der Dynamikbereich des menschlichen Hörorganes bei geringer werdenden Frequenzen  kleiner wird. Deshalb muss unbedingt das gesundheitliche Risiko bedacht und längere Tiefton-   einwirkungen vermieden werden. Siehe Link    Durch Infraschalleinwirkung treten Störungen im Wohlbefinden bei Menschen und Tieren auf[1],[2], die  zu Herzrhythmusstörungen, Schlafstörungen, Depressionen und Angstzuständen führen können. Dies  wird als Effekt zur Spannungssteigerung in Dolby-Surround-Kinos und Diskotheken bereits erfolgreich  eingesetzt. Die überarbeitete DIN 45680 trägt diesem Phänomenen teilweise Rechnung[3], wobei diese  Praxis der Bewertung in den Genehmigungsverfahren für WKA noch nicht etabliert ist.  Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) kommt in einem Feldversuch zur  Infraschallausbreitung zum Ergebnis, dass die "...Schallemission moderner und großer  Windkraftanlagen mit Leistungen von mehr als 600 kW bei etwa 1 Hz Reichweiten von über 10  km hat.". Dennoch wird auch hier ungeprüft die Aussage gegenübergestellt: "...wird hingegen die  menschliche Wahrnehmungsgrenze für Infraschall bereits nach etwa 300 bis 500 m  unterschritten.".     Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart hat sich in seinem  18. Umwelttoxikologischen Kolloquium am 18. Oktober 2012 mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz  und der Umwelthygiene auseinandergesetzt. In dem Flyer der Einladung ist zu entnehmen:    „Als „Infraschall“ wird der Luftschall bezeichnet, der mit tiefen Frequenzen im Grenzbereich  und zum großen Teil außerhalb des normalen Hörens im Arbeits- und Wohnbereich des  Menschen auftritt. …  Die Kommission „Methoden und Qualitätssicherung in der Umweltmedizin“ am Robert Koch-   Institut …konstatiert in einer Stellungnahme aus dem Jahr 2007 einen deutlichen Mangel an  umweltmedizinisch orientierten wissenschaftlichen Studien zu tieffrequentem Schall und sieht  hier noch einen großen Forschungsbedarf. …  Obwohl zahlreiche Quellen wie der Schwerlastverkehr, Heizkraftwerke, Umwälzpumpen u.a.  tieffrequenten Schall emittieren, sind in letzter Zeit insbesondere Windkraftanlagen als  Emittenten von Infraschall in die Diskussion geraten. Aus diesem Grund soll in der  Veranstaltung auch das Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen in Baden-   Württemberg erläutert werden.“    Eingeladen war unter anderen Prof. Dr.-Ing. Detlef Krahe, Bergische Universität Wuppertal. Er referierte  über psychologische und physiologische Wirkung von tieffrequentem Schall und Infraschall. Er kommt  in einem Fachvortrag zum 3. DEGA-Symposium, Berlin / „ Lärm heute“ bereits 2009 zu folgenden  Ergebnissen: Tieffrequenter Lärm kann eine ausgeprägte, mental belastende Wirkung haben.  Mit welchen physiologischen Vorgängen diese Wirkung verbunden sein könnte, ist noch weitgehend unbekannt. Um hier zu mehr Erkenntnissen zu gelangen, ist eine Zusammenarbeit mit andern Fachdisziplinen (z.B. Neurologie, Bioinformatik) anzustreben.  Im Lärmschutz ist dem Problem „Tieffrequenter Lärm“ verstärkt Beachtung zu zollen, da durch manche Lärmschutzmaßnahme das Problem sogar verstärkt werden kann.  Auch bei Richtlinien ist darauf zu achten, dass tieffrequenter Lärm angemessen berücksichtigt wird oder dass sie nicht sogar einer Verstärkung des Problems Vorschub leisten, indem tieffrequente Komponenten unterbewertet werden.  In einer Anfrage bezüglich der Gefahr von vermehrtem Auftreten epileptischer Anfälle bei Epileptikern,  ausgelöst durch tieffrequentem Lärm von Windkraftanlagen, äußert sich Prof. Dr.-Ing. Detlef Krahe wie  folgt:    „Vergleichbare Symptome werden auch bei flackerndem Licht beobachtet. Darüber gibt es  eine Vielzahl von wissenschaftlichen Beiträgen, aber leider kaum welche im Zusammenhang  mit tieffrequentem Lärm. Dass aber tieffrequenter Lärm unter bestimmten Bedingungen, die  auch in Hörtests zu spezifischen Reaktionen führten, möglicherweise spezifische physio-   logische Reaktionen auslösen kann, wurde in dem Beitrag von mir auf Basis einer Computer-   simulation von Gehörfunktionen gezeigt. In Kombination mit Modellen aus der Bioinformatik  zeigten sich bei einer Konzentration auf den Tieftonbereich Effekte in Form einer ausge-   prägten Interaktion / Synchronisation von Signalen auf Nervenfasern.  Hier besteht eine gewisse Nähe zu Beobachtung bei epileptischen Anfällen. Eine gewisse  Nähe gib es auch bei den beobachteten Symptomen.“    Das Robert Koch Institut hat einen Bericht erstellt und diesen bereits im November 2007 publiziert mit  dem Titel: „Infraschall und tieffrequenter Schall – ein Thema für den umweltbezogenen Gesund-   heitsschutz in Deutschland?“   Zitat: "Die Studien weisen darauf hin, dass Immissionen von Infraschall entweder bei konti-   nuierlicher Langzeitexposition oder bei sehr intensiven Kurzzeitexpositionen gesundheitliche  Schädigungen verursachen können....    Besonders kritisch müssen die Auswirkungen von Lärm auf den Schlaf von Schwangeren,  Wöchnerinnen und Müttern in der postnatalen Phase gesehen werden.... Auf europäischer  Ebene wird für schwangere Arbeitnehmerinnen in der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG fest-   gelegt, dass sie keine Tätigkeiten verrichten sollten, die zu starker niederfrequenter Vibration  führen können, da sich hierdurch das Risiko einer Fehl- oder Frühgeburt erhöhen kann.“    Andere europäische Länder sind den deutschen Instituten zum Teil weit voraus[4]. So erklären sich die  Abstandsgebote von WKA zur Wohnbebauung im Ausland, die zwischen 10 km und 3 km liegen.  Bundesländer mit langjähriger Erfahrung in der Genehmigung und Aufstellung von WKA, wie  Schleswig-Holstein, fordern inzwischen einen Mindestabstand zu Wohnhäusern von der 10fachen  WKA-Höhe.   Die WHO kommt zu dem Ergebnis, dass Lärmpegel ab 30 dB(A) Wirkungen auf den Organismus haben  und empfiehlt Nachts, im Aussenbereich, einen Grenzwert von 40 dB(A). Sie bemerkt allerdings, dass  im Innenbereich der Wert von 30dB(A) nicht überschritten werden sollte (siehe auch: Link zu den  Empfehlungen der WHO). Dies bedeutet jedoch, ausgehend von dem in der TA-Lärm genannten  Grenzwert von 45 dB(A) und dem in manchen Bundesländern empfohlenen Mindestabstand von 1000  m, in der Umrechnung, einen Mindestabstand der Anlagen von 2000 m einzuhalten.     Abstände von 450 m, wie sie die Landesregierung von Baden-Württemberg vorsieht, sind aus unserer  Sicht in hohem Maße unverantwortlich. Nach Art. 2 Satz 2 des Grundgesetzes ist der Staat für die  Unversehrtheit seiner Bürger in der Pflicht. Wenn Sie über Englischkenntnisse verfügen, dann lohnt der  Hinweis auf eine interessante Studienarbeit an der University of Adelaide, Australien hier.  Auch möchten wir auf eine Studie der Biologin und Ärztin Dr. Nina Pierpont verweisen, die auf diesem  Gebiet geforscht hat:  http://www.windturbinesyndrome.com/wind-turbine-syndrome/what-is-wind-turbine-syndrome/   Einen Fachvortrag über Infraschall von Dr. Holger Repp, Mitglied der BI Gegenwind Vogelsberg, finden  Sie hier: http://www.windwahn.de/index.php/krankheit/infraschall/fachvortrag-infraschall   Auch Spiegelungen und Schattenschlag werden inzwischen in gewissem Rahmen berücksichtigt.  Jedoch fehlt es an aussagekräftigen Studien, die die Grenzen einer Zumutbarkeit aufzeigen. Das  Oberverwaltungsgericht Greifswald hat z. B. in einem Beschluss vom 8.3.1999 - 3 M 85/98 -, NVwZ  1999, 1238 ff, die maßgeblichen Grenzwerte, die geeignet sind, unzumutbare Belästigungen durch  Schattenwurf auszuschließen, bei maximal 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr festgelegt. Es  ist nicht ausgeschlossen, dass dadurch epileptische Anfälle ausgelöst werden.    Video vom Schattenschlag hier.   Hierzu fordern wir von der Landesregierung Baden-Württemberg, besonders vom  Umweltministerium, den von der WHO empfohlene Mindestabstand von 2000 m zu  Einzelhäusern und, wie in England bereits Gesetz, 3000 m Abstand zur Wohnbebauung  einzuhalten.   Im verabschiedeten Windenergieerlass von BW wird der Wahrnehmung von Infraschall unterhalb 8Hz  nicht entsprochen. Auf eine Kumulation von dauerhaften und unterschiedlichen Schallereignissen mit  Bezug zur psychischen und physischen Wirkung wird nicht eingegangen. Eine Bewertung erfolgt  ausschließlich über die TA-Lärm. Hierbei steht die vom Hersteller der Anlage erstellte Lärmprognose im  Vordergrund der Betrachtung. Weitere Überprüfungen sind nicht vorgesehen. Zitat: „Eine  Abnahmemessung ist nicht erforderlich, wenn Erkenntnisse vorliegen, die eine Emissions-   wertüberschreitung sicher ausschließen.“ Im Zweifel müssen über aufwändige Gutachten die  Gerichte bemüht werden.    [1]     H. Ising et al, Infraschallwirkung auf den Menschen [2]     Mitteilung der Kommission „Methoden und Qualitätssicherung in der Umweltmedizin“, Empfehlungen des Robert- Koch-Instituts: „Infraschall und tieffrequenter Schall – ein Thema für den umweltbezogenen Gesundheitsschutz in Deutschland“ [3]        10. Chemnitzer Fachseminar Schall-Immissionsschutz 2007, Dr. Kubicek, Sachgebietsleiter Lärmschutz, Regierungspräsidium Chemnitz [4]     Pedersen, E; van den Berg, F; Bakker, R; Bouma, J: „Response to noise from modern wind farms in the Netherlands“, Halmstad University and University of Gothenburg, Sweden, 2009 Gefahren  Gefahrenschild an einer Anlage mit 70 m Nabenhöhe. Foto BI-Stauferland   Es gab bis vor einiger Zeit eine bundesweite, umfangreiche Sammlung von Windradunfällen, die jedoch  auf Drängen des Bundesverbandes Windenergie e. V. eingestellt werden musste. Das Bankhaus M. M.  Warburg & Co. analysierte in einer detaillierten Studie 2003 folgendes:     Technische Defekte, Ausfall von Sensoren und vieles mehr, aber auch das Heißlaufen von Lagern mit nachfolgendem Brand der Gondel. Ein Löschen in 150 Metern Höhe ist nicht möglich. Bedenkt man jedoch, dass WKA ca. 200 – 1000 Liter Hydrauliköl in der Gondel beinhalten, wird das Risiko für Waldbrände und Grundwasserverunreinigungen deutlich. Leckagen werden häufig gemeldet. Blitzeinschläge mit Brandfolge kommen häufig vor, trotz Blitzschutz. Das Risiko von Blitzeinschlägen ist in Mittelgebirgslagen doppelt so hoch wie im Flachland. (Beispiel: Zerstörung eines Rotorblattes Anfang Jan. 2012 in Simmersfeld). Eiswurf und Eisabfall stellen ein hohes Sicherheitsrisiko dar. Eisansatz an den Rotoren beginnt schon bei ca. 3° C. Bei sich drehenden WKA werden Eisstücke weggeschleudert. Flugweiten von mehreren 100 Metern sind bekannt. Auch bei stehenden WKA besteht die Gefahr des Eisabfalls unterhalb des Durchmessers vom Rotor. Eiswurf verursacht auch Bestandesschäden in Waldlagen. Schadensfälle in Mittelgebirgslagen sind 4 – 5mal so hoch wie im Flachland. Ausfallzeiten sind sogar 20 mal höher als im Flachland. Das Eiswurfrisiko mit der entsprechenden Beschilderung schränkt das freie Betretung srecht des Außenbereichs erheblich ein. Schadensfälle durch Sturm und Turbulenzen sind im bewegten Gelände 3 – 4 mal so hoch wie im Flachland. Hier müssen die erst seit kurzer Zeit bekannten Fundamentschäden erwähnt werden, deren Behebung äußerst kostenintensiv sind. WKA in Straßennähe lenken den Blick des Autofahrers ab und führen immer wieder zu Verkehrsunfällen. Auch der ADAC hat hier Vorbehalte. Gefahrenschild an einer Anlage mit 70 m Nabenhöhe. Foto BI-Stauferland   Sicherheitsabstände zu Straßen, Erholungseinrichtungen und Wegen von mindestens 400 m sind zum  Schutz der Bevölkerung notwendig und sind im Genehmigungsverfahren nicht verankert.     Bericht einer einstürzenden Windkraftanlage in Hessen hier. Bericht über eine brennende Windkraftanalage in der Ostermarsch hier. Rotorblatt an Windrad in Bremerhaven abgeknickt: http://www.radiobremen.de/nachrichten/kurz_notiert/kunoabgeknickterfluegelwindradanlage10 0.html  Siemens hat in den USA Qualitätsprobleme mit Windradflügeln: http://www.t- online.de/wirtschaft/unternehmen/id_64674634/siemens-verliert-durch-windradpanne-rund- 100-millionen.html In Lahr ist eine Windkraftanlage in Brand geraten. Die Feuerwehr konnte nicht eingreifen: http://www.badische-zeitung.de/windrad-auf-dem-lahrer-langenhard-brennt-landwirte-helfen- beim-loeschen  Im Windkraft-Journal sind weitere Unfälle nachzulesen: http://www.wind-kraft- journal.de/index.php/component/jdownloads/finish/2/1.html?Itemid=0   Der Brand einer Windkraftanlage zeigt das Gefahrenpotenzial auf, das mit dem Bau von  Windindustrieanlagen im Wald verbunden ist. Offenbar können die Feuerwehren bei Windindus-   trieanlagen im Wald nicht auf die Infrastruktur für eine Löschwasserversorgung zurückgreifen, die in  Wohn- und Gewerbegebieten vorgeschrieben ist.     Wie problematisch die Brandbekämpfung an einer WEA sein kann ist aus einem Beitrag in  www.feuerwehrleben.de zu entnehmen: http://www.feuerwehrleben.de/brennende-windkraftanlage-feuer-nicht-geloscht-sondern- ausgeklebt/ In dem beschriebenen Fall hätte ein kontrolliertes Abbrennen weitere Gefahren bedeutet: "Durch die  Brandausbreitung wäre dann auch die Gondel in Gefahr gewesen die ca. 500 bis 600 Liter  Betriebsstoffe (Öle und Fette) enthält. Somit konnte kontrolliertes Abbrennen nicht die Lösung  sein."    In der Fachempfehlung 2012 des Feuerwehrverbandes (DFV) heißt es zum Löscheinsatz bei Wind-   energieanlagen (WEA):  „Sollte es zu einem Feuer im oberen Teil der WEA gekommen sein … sind die Möglichkeiten  für die Feuerwehr in aller Regel sehr beschränkt. Hier sollte von der Option des kontrollierten  Abbrennens Gebrauch gemacht werden. Aufgrund der Anlagenhöhe reicht kein  Hubrettungsmittel in effiziente Arbeitsbereiche, abgesehen von Problemen mit gegebennefalls  nicht ausreichendem Druck und / oder Löschwasser.  Besonders wichtig ist in diesem Fall das Schaffen eines Sicherheitsbereichs durch äußerst  weiträumiges Absperren. Bei dem Abbrennen ist von herabfallenden Teilen auszugehen….  Daher muss ein Radius von mindestens 500 Metern unzugänglich gemacht werden, bei  markantem Wind ist in Windrichtung das Doppelte einzuplanen“    § 15 im Baurecht regelt den Brandschutz:   (1) Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der Entstehung eines  Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und  bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten  möglich sind.  (6) Zur Durchführung wirksamer Lösch- und Rettungsarbeiten durch die Feuerwehr müssen  geeignete und von öffentlichen Verkehrsflächen erreichbare Aufstell- und Bewegungsflächen  für die erforderlichen Rettungsgeräte vorhanden sein.    Zu (1): Wirksame Löscharbeiten sind bei Windkraftanlagen im Falle eines Generatorbrandes nicht  möglich. Die Feuerwehr muss einen Sicherheitsabstand für die Löschmannschaft halten und die Anlage  "kontrolliert" abbrennen lassen. Ein kontrolliertes Abbrennen ist selbst auf offener Fläche schwierig. Im  Wald ist dies aussichtslos. Der Funkenflug ist nicht zu kontrollieren und niemand kann überblicken, wo  ein brennendes Teil herabstürzt.    Zu (6): Im Winter müssen die Zufahrtswege und die Freiflächen um die Windkraftanlage für die  Durchführung von Löscharbeiten dauerhaft freigehalten werden. Dies bedeutet regelmäßig zu räumen.  Dadurch wird es schwieriger für Waldtiere, in der Winterzeit Ruheplätze zu finden.    Somit bleibt im Bezug zum Baurecht die Frage offen, ob denn eine Windkraftanlage aus  Brandschutzgründen in der offenen Landschaft oder im Wald genehmigungsfähig ist. Zudem stellt sich  die Frage der wiederholten Störung der Habitate von wildlebenden Arten durch die Eingriffe zur  Freihaltung der Zufahrten und Löschräume. Diese sind jedoch nach den Recherchen der  Bürgerinitiative Stauferland bei den Genehmigungsvefahren nicht ausschlaggebend.       Eine zusätzliche Gefährdung bei der Produktion von Windkraftanlagen entsteht aus der Gewinnung der  seltenen Erde Neodym. Diese wird in modernen, getriebelosen Windkraftanlagen verbaut. Es  ermöglicht die Herstellung von günstigen und hocheffektiven Magneten für Generatoren.  Die Gewinnung des Metalls ist problematisch. Bei der Trennung von Neodym aus dem Gestein  entstehen, neben radioaktivem Uran und Thorium, giftige Abfallprodukte. Sie können ins Grund-   wasser gelangen und gefährden die Umwelt und die Menschen. Siehe auch NDR-Bericht vom 28. April  2011 in Panorama: „Das schmutzige Geheimnis sauberer Windräder    Wertverlust bei Immobilien  Mit der optischen Wahrnehmbarkeit von WKA und den hier angeführten Effekten ist ein Immo-   bilienverlust verbunden, mit allen Nebeneffekten auf Vermietbarkeit und Beleihungswert. Diese  Immobilienwertverluste betragen häufig 20 bis 35 % und gehen bis zur Unverkäuflichkeit eines  Objektes[1].   Der Verbandschef des Eigentümerverbandes Haus&Grund in Schleswig Holstein, Jochem Schlotmann  fordert: „Da für den Gesetzgeber diese Folgen der Wertentwicklung vorhersehbar sind, ist es  verfassungsrechtlich geboten, für diesen enteignungsgleichen Eingriff eine gesetzliche  Ausgleichsregelung festzuschreiben”  Siehe auch: http://news.immonet.de/windraeder-druecken-immobilienpreise/9046 oder: http://www.welt.de/print-welt/article261194/Windkraft-bringt-Immobilienpreise-in- Turbulenzen.html   Diese Wertminderung hat eine weitere Beeinträchtigung der Wirtschaftlichkeit von WKA zur Folge. Foto Bernardi   [1] Prof. Dr. Jürgen Hasse, Johann Wolfgang Goethe-Universität,Der Einfluß von Windkraftanlagen auf den Verkehrswert bebauter Wohngrundstücke
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Ein eklatanter Fall von Verlet-zung der Vorsorgepflicht durch die Bundesregierung: Der Staatsrechtler Prof. Michael Elicker warnt: Haftung von Stadtratsmitgliedern möglich Immer mehr Schallopfer von Windkraftanlagen melden sich zu Wort: In Dänemark wird die Wirkung von Infraschall immer offensichtlicher: Veranstaltungen / Aktionen Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT Wie die Baustellen für Windkraftanlagen (WKA) ausschauen sieht man hier: Untersuchungen der Physikalisch-Technischen Bundes-Anstalt bestätigen: Hier gehts zum Pressebericht der Bundesanstalt über die Ergebnisse der Studie: zur Startseite zur Seite zur Seite zur Seite zur Seite zur Seite zur Seite zur Seite zur Seite zur Seite zur Seite zur Seite Startseite Was wir bekommen werden Was wir verlieren Was wir tun können Hintergrundwissen Wie denken andere Alternativen Links Über uns - Kontakt Impressum Gästebuch Am Rande bemerkt Filmbericht über Lärmbetroffene Neue Waffe Infraschall? Entschädigung gefordert Medizinische Fakten Beachten Sie die Seiten 56 / 57 Ein interessantes Experiment Krebserregend statt Wunderstoff Der krankmachende Lärm Verletzung der Schutzpflicht Gesundheit und Lebensqualität leidet Macht Windkraft krank? WKA im Feld und im Wald Infraschall ist ein Problem Grenzbereiche des Hörens Die Petition ist beendet.